Als Rechtsanwalt berate ich Unternehmen, Angestellte und Behörden im Arbeitsrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten – regelmäßig auch im internationalen Kontext. Dabei unterstützte ich meine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und vertrete sie außergerichtlich sowie vor Gericht.
Im Individualarbeitsrecht gehören dazu folgende Schwerpunkte:
- Kündigungen und andere personelle Maßnahmen (z.B. Abmahnungen, Versetzung)
- Aufhebungsverträge
- Arbeitsverträge
- Prozessführung in Verfahren vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht
- moderne Arbeitsformen (Remote Work, Home-Office) im Inland und Ausland
- Compliance
- Betriebsübergänge / Umstrukturierungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Entgelt und Vergütung (Gehalt, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsentgelt, Bonus, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, …)
- Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeit
Im sogenannten kollektiven Arbeitsrecht berate ich insbesondere im Betriebsverfassungsrecht zu diesen Themen:
- Umgang mit der Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats
- Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen
- Schulungen
- Betriebsänderungen
- Tarifverträge