Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate und vertrete ich vornehmlich mittelständische Hoch- und Tiefbau-Unternehmen sowie Architekturbüros. Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung meiner Mandantschaft in allen Fragen des privaten Bau-, Architekten- und Werkvertragsrechtes.
Mit meiner Expertise als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich zudem mittelständische Unternehmen, insbesondere aus dem medizinischen Bereich, medizinische Versorgungszentren und Ärzte in allen haftungs- und arbeitsrechtlichen Belangen.
Im Bereich des Haftungs- und Versicherungsrechtes vertrete ich regelmäßig Assekuranzen.