Joachim Borck

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Partner

Über mich

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht arbeite ich langjährig in der Prozessvertretung und Beratung von Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Versicherungsrechts. Hier betreue und vertrete ich u.a. in den Bereichen des Rechts der

 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Bauversicherung und
  • Gebäudeversicherung (Hausrat, Leitungswasser, Feuer, etc.)

 

Darüber hinaus bin ich in allen Aspekten des Schadens- und Haftungsrechts tätig.

 

Im Verkehrsrecht liegt mein Schwerpunkt in der Betreuung schwerer und schwerster Personenschäden. Unfallopfer und Angehörige benötigen erfahrene Experten, da die Abgrenzung zwischen Primär- und Sekundärschaden, die Kenntnis des Beweisrechts und ein medizinisches Grundverständnis essentiell sind. Mit meiner Erfahrung von über 20 Jahren in diesem Bereich verfüge ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht über umfassende Erfahrungen zu Kausalzusammenhängen von Verletzungen und Schadensfolgen, auch bei Vorerkrankungen und Vorschäden sowie im Bereich psychischer Folgeschäden wie posttraumatischen Belastungsstörungen. Meine Expertise erstreckt sich auch auf die Begutachtung von technischen Schwierigkeiten bei Unfallrekonstruktionen und die Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Probleme bei der Schadensregulierung. Ich unterstütze meine Mandanten dabei, Ansprüche bei privaten Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen geltend zu machen und diese Verfahren anwaltlich zu betreuen.

 

Seit über 12 Jahren vertrete ich Sozialversicherungsträger deutschlandweit im Bereich der Großschäden bei der Regressierung nach § 116 SGB X / § 6 EntgFG als Experte für Sozialversicherungsregresse (§ 116 SGB X), Experte für Arbeitgeberregresse (§ 6 EntgFG) sowie Experte für Teilungsabkommen. Dabei befasse ich mich regelmäßig mit typischen Fragestellungen dieses Rechtsgebiets, wie zum Beispiel dem Familienprivileg, sozialrechtlichen Besonderheiten der Schadenspositionen (z.B. Krankengeld) und deren prozessualer Darstellung (z.B. Nachweis der Aufwendungen im gesetzlich vorgeschriebenen beleglosen Abrechnungsverfahren gem. § 301 SGB V). Besonderer Augenmerk liegt auch hier auf der wirtschaftlichen Führung der jeweiligen Fälle. Dies erfordert eine genaue, realistische und kritische Beurteilung der Sach- und Rechtslage sowie der zu erwartenden Prozesskosten. Daher arbeite ich eng mit den von mir vertretenen Sozialversicherungsträgern zusammen und unterstütze sie rechtlich und taktisch bei der Bearbeitung ihrer Fälle.

 

Zudem bilde ich Regresssachbearbeiter aus und fort.

 

Im Jahr 2005 erhielt ich als erster Rechtsanwalt in Sachsen die Gestattung zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht, im Jahre 2007 zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit 2006 fungiere ich als Vorsitzender des Fachanwaltsausschuss „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

 

Ich bin Autor und Betreiber des Blogs Haftungs- und Versicherungsrecht (www.haftungs-und-versicherungsrecht.de).

Vita

  • Rechtsanwalt bei SNP Schlawien seit 1999, Partner seit 2008
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht, 2007
  • Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Sachsen seit 2006
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht, 2005
  • Rechtsanwalt in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in München, 1997-1999
  • Zulassung zum Rechtsanwalt, 1997
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München und Universität Passau

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)

Sekretariat

Caroline Thenau
Rechtsanwaltsfachangestellte