Erbe und Schenkung

UNSER LEISTUNGSANGEBOT

In der Bundesrepublik Deutschland stehen Jahr für Jahr erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an.. Die Vermögensnachfolge selbst kann dabei auf zwei verschiedene Arten und Weisen erfolgen: Zum einen – mit Tod des Erblassers – durch eine Vermögensnachfolge durch Erbfolge, zum anderen durch eine vorweggenommene Erbfolge, d.h. zu Lebzeiten des Übertragenden. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies oft nicht möglich.

 

Unsere Notarinnen und Notare beraten Sie insbesondere bei folgenden Themen: