Bau- und Architektenrecht

Ihre Herausforderung

Bauvorhaben zeichnen sich durch eine Vielzahl von Vertragspartnern, Regelungen, Risiken und damit verbundenen potentiellen Konflikten aus. Für ihre erfolgreiche Umsetzung braucht es neben technischer und organisatorischer insbesondere auch juristische Expertise. Daher beraten und vertreten wir unsere Mandantschaft über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg: Von der Planung und Vertragsgestaltung über die baubegleitende Beratung bis zum Gewährleistungs- und Nachtragsmanagement oder – soweit erforderlich – der Streitbeilegung.

 

Die Vielschichtigkeit von Bauprojekten und deren Beteiligten spiegelt sich auch in der Bandbreite von Anliegen unserer Mandantschaft wider: Mit dem Entwurf und der Verhandlung von rechtssicheren Architekten-, Generalplaner-, Ingenieur- und Projektsteuerungs- sowie Bauverträgen, legen wir das Fundament für eine erfolgreiche Durchführung des geplanten Bauvorhabens. Zudem Beraten und Begleiten wir private und öffentliche Auftraggeber bei der Vergaben von Bau- und Planungsaufträgen.

 

Während der Bauphase kommen wir u.a. bei der rechtlichen Prüfung von Nachträgen, Störungen des Bauablaufs, Leistungsverweigerungen, der Insolvenz von Baubeteiligten oder der Vertretung im Zusammenhang mit Bau- und Planungsmängeln sowie Vergütungs- und Haftungsthemen ins Spiel.

 

Regelmäßig kommt es bei Bauprojekten, nicht zuletzt aufgrund von erheblichen Errichtungsverzögerungen und Kostensteigerungen, zu Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Hier ist es unser primäres Ziel, langwierige und für alle Beteiligten zeit- und kostenintensive Verfahren vor den ordentlichen Gerichten zu vermeiden, indem wir Ihre Interessen in möglichen alternativen Streitbeilegungsverfahren umsetzen. Sollte dies nicht erfolgsversprechend sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Unsere Lösungen

Ob Bauherr, Projektsteuerer, (General)Planer, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmen oder Handwerkerbetrieb – wir stehen Ihnen als Auftraggeber bzw. Auftragnehmer eines Bauprojekts jederzeit beratend zur Seite und schaffen so die nötige Rechtssicherheit für Ihr Vorhaben.

 

SNP zählt mit deutschlandweit über 20 spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, darunter zahlreiche Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, zu einer der großen Praxen im Bau- und Architektenrecht, die mehrfach von verschiedenen Fachmedien ausgezeichnet worden ist.

 

Als Mandant von SNP können Sie auf eine kompetente Beratung zu sämtlichen baurechtlichen Themen zählen – und das auf höchstem Niveau. Dank der persönlichen Betreuung durch Ihren projektleitenden Partner gewährleisten wir Ihnen praxisnahe, effektive und wirtschaftlich sinnvolle Problemlösungen sowie klare Handlungsempfehlungen.

 

Neben den klassischen sowie international geprägten rechtlichen Regelwerken sowie Spezialvorschriften und der sich stets weiterentwickelnden fachspezifischen Rechtsprechung, beherrschen unsere Beraterinnen und Berater auch die komplexe technisch geprägte Materie.

 

Da es bei vielen Bauprojekten nicht allein auf die baurechtliche Kompetenz ankommt, arbeiten wir eng mit den Kollegen aus anderen Fachgebieten zusammen. Zudem sind wir es gewohnt, mit externen Baufachleuten zu interagieren und verfügen über ein umfassendes Netzwerk aus Projektentwicklern, Sachverständigen, Fachingenieuren und Behörden.

 

Mit der Unterstützung unserer Baurechtlerinnen und Baurechtler können Sie sich ganz und gar auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren – wir haben das rechtliche Umfeld für Sie und Ihr Projekt sicher im Blick. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrem individuellen Ansprechpartner auf.

„Mit Baurechtler Vogel kam im Immobilien- und Baurecht ein echtes Schwergewicht hinzu.“

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024

 

 

Unsere Leistungen

  • Ausschreibungsbegleitung, Vergabeverfahren
  • sichere Bauverträge, insbesondere GÜ-, GU-, GMP-Verträge sowie ARGE-Verträge
  • Öffentliches Baurecht
  • Architekten-, Generalplaner-, Ingenieur-, Projektsteuerungsverträge inkl. aller Honorarfragen und HOAI
  • Bauvertrag in der Krise, u.a. Nachtragsmanagement; Störungen des Bauablaufs, Kündigung; Leistungsverweigerung; Insolvenz von Baubeteiligten
  • Risiko- und Krisenmanagement (Leistungseinstellung, Kündigung, Ersatzvornahme, Insolvenz)
  • Prozessführung; Vertretung in Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Bauträgerverträge, Projektentwicklungen
  • Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen, auch in der Insolvenz
  • Public Private Partnership (PPP/ÖPP)
  • Öffentliches und privates Baunachbarrecht
  • Forderungsdurchsetzung und ‑abwehr (Vergütung, Nachträge, EOT‑​Claims, Schadensersatz, etc.)
  • Inhouse-Schulungen für alle Projektbeteiligten

Ansprechpartner

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