Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Vergaberecht
Partner
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit berate ich mittelständische (Familien-)Unternehmen sowie Tochtergesellschaften und Niederlassungen deutscher und ausländischer Konzerne (insbesondere aus den Branchen Pharmazie/Biotechnologie, Technologie, Ingenieurdienstleistungen, Gas, Öl und Energie) bei der Gestaltung von Verträgen sowie der (prozessualen) Durchsetzung ihrer Rechte. Das umfasst nicht nur den Entwurf, die Überarbeitung oder die Verhandlung von Handels- und Vertriebsverträgen in den verschiedenen Stufen der Lieferketten, z.B.
sondern auch die Beantwortung von Einzelfragen für langjährige Mandanten – analog einer ausgelagerten Rechtsabteilung.
Daneben begleite ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mittelständische Unternehmen, ihre Geschäftsführer und Gesellschafter im Rahmen des sog. „Corporate Housekeeping“, d.h. bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen und strukturellen Entscheidungen. Dazu gehören, neben der Vorbereitung und Durchführung von (streitigen) Gesellschafterversammlungen, aus der jüngeren Vergangenheit z.B.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung von öffentlichen Auftraggebern (Kommunen, Landkreisen, Hochschulen oder Unternehmen der öffentlichen Hand) bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren.
Ausgehend von der vertragsrechtlichen Gestaltung und Expertise liegt hier mein Augenmerk insbesondere auf der Gestaltung und der Zusammenführung des jeweiligen Vertrags mit den hierzu passenden Eignungs- und Zuschlagskriterien entsprechend den Zielen des öffentlichen Auftraggebers. Inhalte der Vergabeverfahren waren zuletzt Dienstleistungen (z.B. Planungs-, Beratungs- oder Projektmanagerverträgen, Verträgen über Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung oder Sicherheitsdienstleistungen) und Lieferungen (Werbekonzessionen, Soft- und Hardware, Ticketrohlinge etc.).
Aufgrund der Begleitung meiner Mandanten in Prozessen, seien es Zivilprozesse oder Nachprüfungsverfahren, kann ich die prozessualen Anforderungen und damit die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bei der Rechtsdurchsetzung und die Vertrags- bzw. Verfahrensgestaltung im Interesse der Mandanten zielorientiert verknüpfen. So vertrete ich nicht nur regelmäßig Unternehmen bei der (außer-)gerichtlichen Durchsetzung von oder der Verteidigung gegenüber Mängel- oder Produkthaftungsansprüchen, sondern auch Gesellschafter oder Vereine/ Gesellschaften und ihre Organe (Geschäftsführer/ Vorstände) in (schieds-)gerichtlichen Verfahren.
In meinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schule ich zudem die Mitarbeiter von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung.