UNSER LEISTUNGSANGEBOT
Die Weitergabe erworbenen Vermögens an Ehegatten, Kinder und andere nahestehende Personen kann mannigfaltige erbrechtliche, unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Probleme aufwerfen, die dem Rechtsunkundigen mitunter gar nicht geläufig sind. Das einfache handschriftliche Testament kann wirksam sein, aber auch zu Streitigkeiten führen, die der Testierende auf keinen Fall gewünscht hätte. Steuerliche Fragen verdienen Beachtung, sollten aber nicht alleiniger Maßstab von Nachlassregelungen sein Die Geschichte des Erbrechts ist voll von misslungenen letztwilligen Verfügungen, bösen Überraschungen und vermeidbarem Streit.
Aus dieser Erfahrung sind eine Vielzahl gelungener Regelungsmodell entwickelt worden, die wir für die konkrete Lebenssituation der Beteiligten passend gestalten.
Notare sind darüber hinaus zuständig für die Beantragung von Erbscheinen und internationalen Nachlasszeugnissen. Sie unterstützen die Erbauseinandersetzung unter den Erben und mit Pflichtteilsberechtigten durch Aufnahme von Nachlasszeugnissen, Vermittlung der Auseinandersetzung und Entwurf und Vollzug von Erbauseinandersetzungsverträgen.
Unsere Notarinnen und Notare beraten Sie insbesondere bei folgenden Themen:
- Lebzeitige Übertragung von Vermögen auf Nahestehende.
- Nießbrauchs- und Rückforderungsvorbehalte.
- Erbverträge und Erb- und Pflichtteilsverzichte.
- Umgang mit Testamenten und Eheverträgen nach dem Tod eines Ehegatten
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsauslegung und Feststellung der Erbberechtigten
- Testamentsvollstreckung
- Aufnahme von Nachlaßverzeichnissen
- Erbauseinandersetzung
- Internationales Erbrecht