Liebe Leserinnen und Leser, in unserem aktuellen Newsletter werfen wir einen Blick auf mehrere brisante Themen des Arbeitsrechts, die gerade für Arbeitgeber von großer Bedeutung sind: Ob Kündigungen, Urlaubsansprüche während der Elternzeit oder Fragen zur Wettbewerbsvereinbarung nach dem Ausscheiden – diese Ausgabe ist reich bestückt mit praxisnahen Informationen und Tipps, die Sie bei Ihrer Personalarbeit unterstützen sollen. Wir beginnen mit einem überraschenden Urteil: Obwohl der falsche Firmenstempel einen formellen Fehler darstellt, führt er nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Welche Aspekte bei Kündigungen wirklich entscheidend sind, erfahren Sie in „Falscher Firmenstempel bei Kündigungen: Warum formale Fehler für Arbeitgeber kein Risiko sind“. Über die richtige Zustellung von Kündigungen informieren wir Sie im Beitrag „Kündigung pünktlich zustellen: Neues zur Beweislast vom BAG“. Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst klargestellt, unter welchen Umständen eine Kündigung als zugestellt gilt. Ein oft heikles Thema, bei dem es auf das richtige Timing und die korrekte Dokumentation ankommt. Weiter geht es mit einem Blick auf die Elternzeit: „BAG zur Urlaubsabgeltung: Ansprüche bei Elternzeit besser rechtzeitig kürzen“. Das Bundesarbeitsgericht betont, dass der Jahresurlaub für Monate in Elternzeit gekürzt werden kann – jedoch nur, wenn dies aktiv und rechtzeitig erfolgt. Arbeiten Sie in Ihrem Unternehmen mit Zielvorgaben? Gerichte haben nun klargestellt, dass Unternehmen, die Zielvereinbarungen zu spät im Jahr festlegen, Schadenersatzforderungen riskieren, falls Mitarbeitende ihre Bonusziele deshalb nicht mehr erreichen können. Was das für die Praxis bedeutet, lesen Sie in „Arbeitgeber aufgepasst: Verspätete Zielvorgaben können teuer werden“. Für viele Arbeitnehmer ist es ein Traum, für Unternehmen eine Chance zur Mitarbeiterbindung: Das Sabbatical. In „Das Sabbatical rechtlich gestalten: So wird die Auszeit für Arbeitgeber und Mitarbeiter zum Erfolg“ erfahren Sie, wie Sie eine Auszeit vertraglich sinnvoll ausgestalten und welche rechtlichen Aspekte dabei berücksichtigt werden sollten. Und schließlich berichten wir über eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum „Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer: Schutz vor Konkurrenz auch nach dem Ausscheiden“. Der Bundesgerichtshof stärkt nun die Rechte der Unternehmen und macht klar, dass ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot auch nach dem Ausscheiden wirksam sein kann. Lesen Sie, worauf es bei der Gestaltung solcher Vereinbarungen ankommt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre! Herzliche Grüße, |