© shaiith/stock.adobe.com
© shaiith/stock.adobe.com

Italian Desk

>> Per la versione italiana clicca qui

Ihre Herausforderungen

Beim Aufbau sowie der Umsetzung von wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland bzw. Italien, z.B. der Erschließung des italienischen oder deutschen Marktes, sehen sich Unternehmen regelmäßig mit rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Landes und damit einhergehenden Fragestellungen konfrontiert.

 

Aber auch im deutsch-italienischen Erbrecht sind viele Details zu beachten. So ist seit Inkrafttreten der neuen europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) für die Frage nach dem anwendbaren Recht der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich. Damit kann es bei Erbfällen mit Bezug zu Italien auch ungewollt zur Anwendbarkeit italienischen Rechts kommen, wobei Erbfälle mit Berührungspunkten sowohl zum deutschen als auch italienischem Recht oftmals sehr komplex werden.

Unsere Lösungen

Mit unserem Italian Desk beraten wir sowohl italienische Mandantinnen und Mandanten als auch Mandantschaft aus der DACH-Region in allen Bereichen des internationalen Wirtschaftsrechts.

 

Mit Professor Rainer Hausmann, dem ehemaligen Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, internationales Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung und europäisches Privatrecht an der Universität Konstanz, verfügt der Italian Desk über einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des deutsch-italienischen Rechts. Professor Hausmann ist Autor und Herausgeber zahlreicher Kommentare und Fachbücher zum europäischen Privat- und Verfahrensrecht und war langjähriges Vorstandsmitglied der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen.

 

Die Berater unseres Teams sprechen fließend italienisch und sind neben den relevanten Rechtsordnungen auch mit den Geschäftsgepflogenheiten und Mentalitätsunterschieden beider Länder bestens vertraut. Sie sind Ihre zentralen Ansprechpartner und ziehen bei Bedarf weitere Spezialisten hinzu.

UNSERE LEISTUNGEN

  • Wahl der richtigen Rechtsform, Gründung von Gesellschaften sowie sonstige rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Planung des Markteintritts
  • allgemeine handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung (z.B. bei konzerninternen Umstrukturierungen)
  • (grenzüberschreitende) Mergers & Acquisitions, Private Equity sowie Venture Capital (z.B. Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen in Italien bzw. in Deutschland)
  • Gestaltung und Verhandlung von Vertriebs-, Handelsvertreter- und Agenturverträgen
  • Schutz von geistigem Eigentum, wie Patenten, Marken und Designs
  • sonstige allgemeine Begleitung der laufenden Geschäftstätigkeit
  • Forderungsmanagement
  • Prozessführung und rechtliche Beratung in Gerichtsverfahren
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

Internationaler Austausch

 

Eine besondere Stärke unseres Italian Desk sind darüber hinaus die langjährigen Kooperationen mit unseren italienischen Partnern, u.a. der Kanzlei Studio Legale Giammarco Russolo Tomezzoli in Trient sowie der Kanzlei LT Legal in Bozen und Verona. Hierdurch können wir eine zweisprachige Beratung auch durch italienische Avvocati anbieten.

 

 

Studio Legale Giammarco Russolo Tomezzoli
Viale della Costituzione 33
38122 Trient, Italien

Telefon: +39 0461 021021
E-Mail:  studio@grt.legal

 

 

 

 

LT Legal
Grieser Platz 11/c
39100 Bozen, Italien

Telefon: +39 0471 400006
E-Mail:    trojer@ltlegal.it