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EuGH stärkt Rechte von Sportlern und Vereinen: CAS-Urteile sind in der EU nicht mehr unanfechtbar

EuGH stärkt Rechte von Sportlern und Vereinen: CAS-Urteile sind in der EU nicht mehr unanfechtbar

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Mit seinem Urteil vom 1. August 2025 (Az. C-600/23) hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen, die den Clubs und den Spielern eine wirksamere Kontrolle der Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) zuspricht. Künftig dürfen nationale Gerichte in der EU Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) in Lausanne auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen. Damit ist klar: Der CAS ist ab sofort nicht mehr die Endstation bei sportrechtlichen Auseinandersetzungen. 

 

Anlass für das Urteil war ein jahrelanger Streit zwischen dem belgischen Fußballverein RFC Seraing und dem Weltverband FIFA über das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft. Der Club hatte 2015 Finanzierungsverträge mit der maltesischen Gesellschaft Doyen Sports abgeschlossen, in denen wirtschaftliche Rechte an Spielern auf Dritte übertragen werden sollten. Die FIFA wertete dies als Verstoß gegen das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft und verhängte mehrere Sanktionen gegen den Club. Der Verein durfte neue Spieler während mehrerer Zeiträume nicht registrieren und erhielt eine Geldstrafe. Dagegen wehrte sich der Club.

Der CAS als weltweites Schiedsorgan zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Sportes bestätigte jedoch die Sanktionen, ebenso das Schweizer Bundesgericht. Doch der Club wehrte sich weiter und stellte sogar die Unabhängigkeit des CAS infrage, da dieser durch die internationalen Verbände finanziert wird – diesmal vor belgischen Zivilgerichten. Der belgische Court de cassation, das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Belgiens, legte schließlich die Rechtsfrage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Es ging um die Frage, ob nationale Gerichte unter Berufung auf die Rechtskraft eines CAS-Schiedsspruchs von einer unionsrechtlichen Prüfung absehen dürfen – insbesondere, wenn der Spruch zuvor in der Schweiz von ordentlichen Gerichten bestätigt worden ist.

Der EuGH hat nun entschieden, dass auch sportrechtliche Schiedssprüche unionsrechtlichen Mindestanforderungen genügen müssen. Die Kontrolle durch staatliche Gerichte darf nicht durch die bloße Rechtskraft eines CAS-Urteils ausgeschlossen werden – selbst dann nicht, wenn dieses bereits in der Schweiz bestätigt wurde. Gerade in Fällen, in denen Athleten oder Vereine sich nicht freiwillig, sondern über Verbandsstatuten oder Standardverträge der Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen mussten, müsse der Zugang zu staatlicher Rechtskontrolle gewährleistet bleiben.

Diese Entscheidung ist ein Meilenstein. Sie betrifft nicht nur den Fußball, sondern alle Sportarten, in denen der CAS als oberste Instanz fungiert. Zwar bleibt der CAS bestehen, doch seine Entscheidungen müssen sich künftig an der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union messen lassen. Damit stärkt der EuGH die rechtliche Position von Sportlerinnen und Sportlern sowie von Vereinen gegenüber großen Sportverbänden. Insbesondere strukturell schwächere Beteiligte erhalten besseren Zugang zum Recht.

Die Folgen dieser Entscheidung reichen weit: Der Sport ist nicht mehr von einer rechtlichen Sonderwelt abgeschottet. Vielmehr gilt auch hier das Prinzip, dass niemand außerhalb des rechtlichen Rahmens der Union steht – auch nicht der Sport.

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