München, 6. August 2024 | Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) plant, den Wohnungsbau zukünftig einfacher, schneller und effizienter zu machen. Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Zusammenarbeit einer breiten Allianz aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Praxis. Darunter wurden Beiträge des SNP-Partners und Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht Dr. A. Olrik Vogel, in der „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ mit verarbeitet. Hierzu kommen Vorarbeiten für die damit verbundene Anpassung des Bauvertragsrechts durch das Bundesjustizministerium.
Der Leitfaden enthält Empfehlungen, wie Vereinbarungen über niedrigere Baustandards, die für die Qualität und Sicherheit der Gebäude nicht notwendig sind, möglichst rechtssicher getroffen werden können. Mit dieser zielgerichteten und nutzerorientierten Anwendung von Baunormen sollen zukünftig Innovationen und individuelle Lösungen für das klima- und ressourcenschonende, bedarfsgerechte und kostengünstige Bauen ermöglicht werden.
Um den Gebäudetyp E auch gesetzlich zu stärken, hatte das Bundesjustizministerium Ende Juni zur internen Abstimmung einen Gesetzentwurf zur Änderung des BGB erarbeitet. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist laut Bundesbauministerium ab Anfang 2025 zu rechnen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner