Ehe, Partnerschaft und Familie

UNSER LEISTUNGSANGEBOT

Für die rechtlichen Folgen der Eheschließung hat der Gesetzgeber detaillierte Regelungen getroffen zum vorehelichen und ehelichen Vermögen, zur gemeinsamen Wohnung, zu Unterhaltsansprüchen der Ehegatten und ihrer Kinder nach einer Scheidung und zur Rente. Aber nicht für jedes Paar passt das gesetzliche Leitbild. Für Nichtverheiratete fehlt es an einem vergleichbaren rechtlichen Gerüst. Deshalb ist es nicht immer, aber häufig sinnvoll, Regelungen vor all für den Fall zu treffen, dass man sich nicht mehr über alles einig ist.

 

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragestellungen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

 

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?

 

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Recht bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.

 

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der dynamischen Rechtslage. Notarinnen und Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnisse vermitteln und vernünftige und ausgewogene Vereinbarungen anbieten. Dadurch erhalten die Partner  passgenaue Lösungen für ihre persönliche Lebenssituation, die auch im Späteren Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

 

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind Notarinnen und Notare die richtigen Ansprechpartner.

 

Unsere Notarinnen und Notare beraten Sie insbesondere bei folgenden Themen:

 

  • Eheverträge im Zusammenhang mit der Eheschließung
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vereinbarungen zum Erhalt und zur Verteilung familiärer Vermögen
  • Vereinbarungen zum Zusammenleben nicht verheirateter Lebensgemeinschaften
  • Fragen des internationalen Ehe- und Kindschaftsrechts

 

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Ehe, Partnerschaft und Familie

 

   Erfassungsbogen Ehevertrag