Unser Leistungsangebot
Im Rahmen des Erwerbs oder der Veräußerung von Immobilien, z.B. des Erwerbs eines Grundstückes, eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts, ist die notarielle Mitwirkung gesetzlich vorgesehen. So wird sichergestellt, dass Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und Risiken vermieden werden können. Notarinnen und Notare besorgen im Nachgang des Vertragsschlusses die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Unsere Notarinnen und Notare regeln für Sie in einem Immobilienkaufvertrag:
- die Sicherung der Parteien,
- die Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
- die Haftung für Mängel,
- den Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
- die Aufteilung der Erschließungskosten und
- das Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)
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Beurkundungen zu Immobilien
Glossar Grundstückskaufverträge (Bundesnotarkammer)