Unser Leistungsangebot
Bei Immobilien nicht weniger als bei Unternehmen, bei der Vermögensübertragungen und der Vermögensnachfolge stellen sich immer häufiger Fragen der Anwendbarkeit ausländischen und internationalen Rechts. Das deutsche Recht verweist in wichtigen Bereichen, insbesondere im Ehe- und Erbrecht auf Verordnungen der Europäischen Union.
Solche Fragestellungen sind für uns tägliche Praxis. Wir stehen darüber hinaus in gutem Kontakt zu Rechtsexperten in vielen Ländern der Welt und geeigneten Dolmetschern. Zweisprachige Beurkundungen in deutscher und englischer Sprache werden angeboten. Gerne sind wir behilflich bei der Erstellung von Vollmachten und anderen Dokumenten zur Verwendung im Ausland.