Dr. Wolfgang Heinze

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Vergaberecht

Partner

Über mich

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit berate ich mittelständische (Familien-)Unternehmen sowie Tochtergesellschaften und Niederlassungen deutscher und ausländischer Konzerne (insbesondere aus den Branchen Pharmazie/Biotechnologie, Technologie, Ingenieurdienstleistungen, Gas, Öl und Energie) bei der Gestaltung von Verträgen sowie der (prozessualen) Durchsetzung ihrer Rechte. Das umfasst nicht nur den Entwurf, die Überarbeitung oder die Verhandlung von Handels- und Vertriebsverträgen in den verschiedenen Stufen der Lieferketten, z.B.

 

  • Ein- und Verkaufs-AGB,
  • Qualitätssicherungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA/CDA) sowie
  • Rahmenlieferverträge,

 

sondern auch die Beantwortung von Einzelfragen für langjährige Mandanten – analog einer ausgelagerten Rechtsabteilung.

 

Daneben begleite ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mittelständische Unternehmen, ihre Geschäftsführer und Gesellschafter im Rahmen des sog. „Corporate Housekeeping“, d.h. bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen und strukturellen Entscheidungen. Dazu gehören, neben der Vorbereitung und Durchführung von (streitigen) Gesellschafterversammlungen, aus der jüngeren Vergangenheit z.B.

 

  • die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Start-Ups) inklusive der Gestaltung von Gesellschafts- und Finanzierungsverträgen;
  • die Beratung von Organen zu Haftungsfragen, z.B. im Zusammenhang mit Cyberrisiken;
  • die Beratung von Vereinsvorständen bei Satzungsneugestaltungen und kritischen Entscheidungen, z.B. bei der Gestaltung von Strukturen für eine staatliche Sportförderung;
  • die Organisation des deutschen Teils einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (Down-Stream-Merger) eines Industrieunternehmens;
  • eine M&A-Transaktion im Small-Cap-Bereich für ein inhabergeführtes Unternehmen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung von öffentlichen Auftraggebern (Kommunen, Landkreisen, Hochschulen oder Unternehmen der öffentlichen Hand) bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren.

 

Ausgehend von der vertragsrechtlichen Gestaltung und Expertise liegt hier mein Augenmerk insbesondere auf der Gestaltung und der Zusammenführung des jeweiligen Vertrags mit den hierzu passenden Eignungs- und Zuschlagskriterien entsprechend den Zielen des öffentlichen Auftraggebers. Inhalte der Vergabeverfahren waren zuletzt Dienstleistungen (z.B. Planungs-, Beratungs- oder Projektmanagerverträgen, Verträgen über Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung oder Sicherheitsdienstleistungen) und Lieferungen (Werbekonzessionen, Soft- und Hardware, Ticketrohlinge etc.).

 

Aufgrund der Begleitung meiner Mandanten in Prozessen, seien es Zivilprozesse oder Nachprüfungsverfahren, kann ich die prozessualen Anforderungen und damit die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bei der Rechtsdurchsetzung und die Vertrags- bzw. Verfahrensgestaltung im Interesse der Mandanten zielorientiert verknüpfen. So vertrete ich nicht nur regelmäßig Unternehmen bei der (außer-)gerichtlichen Durchsetzung von oder der Verteidigung gegenüber Mängel- oder Produkthaftungsansprüchen, sondern auch Gesellschafter oder Vereine/ Gesellschaften und ihre Organe (Geschäftsführer/ Vorstände) in (schieds-)gerichtlichen Verfahren.

 

In meinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schule ich zudem die Mitarbeiter von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung.

Vita

  • Fachanwalt für Vergaberecht, 2020
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, 2016
  • Rechtsanwalt bei SEUFERT Rechtsanwälte, Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht und Vergaberecht, 2006 bis 2014, seit 2013 als Partner
  • Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 2008
  • Referendariat im OLG-Bezirk München, 2003 – 2005
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Johannes Hager, Ludwig-Maximilians-Universität München, 2002 – 2004
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster, der Universität Genf und der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1995 – 2001

Veröffentlichungen

  • regelmäßige Beiträge im Law-Blog (www.law-blog.de)
  • Heinze, Wolfgang: Einstweilige Verfügung mittels actio pro socio in Zwei-Personen-GmbH auf Tätigkeits- und Betretungsverbot. Urteilsbesprechung zu OLG München, Beschluss vom 25.05.2023 – 23 W 354/23e. In: GWR 10/2024, S. 161
  • Heinze, Wolfgang: Auch bei Umlaufbeschluss gemäß § 2 COVMG sind die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Einberufungsfristen einzuhalten. Urteilsbesprechung zu LG Hamburg, Beschluss vom 09.06.2020 – 412 HK O 78/20. In: GWR 20/2020, S. 397
  • Heinze, Wolfgang; Klaus, Katharina: Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen. Grundzüge einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Vertrag einer Familiengesellschaft. In: FuS, Heft 05/2019, S. 156ff.
  • Heinze, Wolfgang: Einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste bei Einziehung von Gesellschaftsanteilen. Urteilsbesprechung zu LG Kassel, Urteil vom 11.07.2018 – 11 O 4146/16. In: GWR 2/2019, S. 29
  • Heinze, Wolfgang: Einstweilige Verfügung bei treuwidriger Einberufung einer Gesellschafterversammlung und Geschäftsführerabberufung. Urteilsbesprechung zu OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2018 – 8 U 2/18. In: GWR 11/2018, S. 217
  • Heinze, Wolfgang: Vertraglicher Ausschluss des Einsichtsrechts gemäß § 166 I HGB. Urteilsbesprechung zu OLG München, Urteil vom 31.01.2018 – 7 U 2600/17. In: GWR 4/2018, S. 71
  • Heinze, Wolfgang: Vertragliche Tätigkeitsverbote im Sinne von § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB. Urteilsbesprechung zu BGH, Beschluss vom 16.10.2014 – VII ZB 16/14. In: Fachanwalt Arbeitsrecht, 3/2015, S. 71 f.
  • Heinze, Wolfgang; Dietlmeier, Stefan: Kommentierung von §§ 738 – 740 BGB. In: BGB.Kommentar.de
  • Heinze, Wolfgang: Auslegung einer Abfindungsbestimmung im GmbH-Vertrag darf nicht zu Ungleichbehandlung führen. Urteilsbesprechung zu BGH, Urteil vom 27.09.2011 – II ZR 279/09. In: GWR, 1/2012, S. 10
  • Heinze, Wolfgang: Maßgebliche Vergütungsbestandteile im Rahmen des § 5 Abs. 3 S.1 ArbGG. Urteilsbesprechung zu BGH, Urteil vom 28.06.2011 – VIII ZB 91/10. In: Fachanwalt Arbeitsrecht, 12/2011, S. 362 f.
  • Heinze, Wolfgang: Wettbewerbsverbote von Einfirmenvertretern. Urteilsbesprechung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2010 – 22 W 55/09. In: Fachanwalt Arbeitsrecht 7/2010, S. 196 f.
  • Heinze, Wolfgang: Mitbestimmung in einer monistischen Europäischen Aktiengesellschaft – Eine rechtsvergleichende Betrachtung zwischen einer mitbestimmten monistisch strukturierten Societas Europaea in Deutschland und einer mitbestimmten monistisch strukturierten Société Anonyme in Luxemburg, Münster (zugl. Dissertation Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg), 2008
  • Heinze, Wolfgang; Dietlmeier, Stefan: Die „Limited“ aus Sicht ihrer Vertragspartner. In: FinanceXtra, September 2006, S. 8
  • Heinze, Wolfgang; Seifert, Achim; Teichmann, Christoph: Verhandlungssache: Arbeitnehmerbeteiligung in der SE. Vorschlag für eine Mustervereinbarung zu Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE). In: Betriebsberater, Heft 46/2005, S. 2524 ff.

Vortragstätigkeit

  • Vortragstätigkeit zum IT-Vergaberecht bei Veranstaltungen des Walhalla Verlages
  • Lehrauftrag für Wirtschaftsrecht an der Fakultät für Biotechnologie und Bioinformatik der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Freising, seit 2013

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Deutsche Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V.
  • forum vergabe e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Forum MedTech Pharma e.V.

Sekretariat

Eleni Apazidou
Rechtsanwaltsfachangestellte

Kilian Schmeiser
Auszubildender (Rechtsanwaltsfachangestellter)