Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Diplom-Finanzwirt
Ich berate seit 1990 als Rechtsanwalt Unternehmen/Personen aller Rechtsformen mit dem Schwerpunkt im Steuerrecht, seit 1997 auch mit der Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht. Meine frühere Tätigkeit im Dienst der Finanzverwaltung des Landes NRW hilft dabei, die Vorgehensweise des Fiskus einzuschätzen und in die Beratung mit einzubeziehen.
In Zusammenarbeit mit den Fachanwälten für Gesellschaftsrecht begleite ich steuerlich M&A-Transaktionen (inkl. Tax Due Diligence, Prüfung von Kaufverträgen bei Share- und Asset Deals, Prüfung von Finanzierungsgestaltungen und Beratung von Steuerklauseln), auch unter Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten des Umwandlungsgesetzes und Umwandlungssteuergesetzes.
Mit Blick auf unsere mittelständischen Mandate berate ich im Umfeld des internationalen Steuerrechts auch zum DBA-Recht und Außensteuergesetz.
Im Immobilienrecht (Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht), das am Standort Düsseldorf einen Themenschwerpunkt bildet, bin ich begleitend auf dem Gebiet des Immobiliensteuerrechts tätig, z.B. hinsichtlich der Grunderwerbsteuer bei Real Estate Transaktionen, bei unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafterwechseln, hinsichtlich der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer sowie hinsichtlich der Bauabzugssteuer.
Derzeit „beliebt“ sind die Aktivitäten des Fiskus, beim Rechtsträgerwechsel auf der Realisierung erheblicher stiller Reserven zu bestehen, wobei sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oftmals der Bewertung durch fiskus-eigene Bewerter gegenübersehen, die nicht selten zu Ungunsten des betroffenen Steuerbürgers ausgeht. Hier entsteht – schon wegen des Volumens der realisierten stillen Reserven – fast immer ein erhöhter Beratungsbedarf.
Aus meiner früheren Tätigkeit für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WSP W. Schuster und Partner GmbH für kleinere bis mittlere Versicherungsunternehmen (berufsständische Versorgungswerke, Sterbekassen und Unterstützungskassen) sowie Finanzdienstleistungsunternehmen, rührt die Expertise im Bereich des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts, etwa bei Ansatz und Bewertung von Kapitalanlagen, steuerlichen Ausgleichsposten oder Provisionsansprüchen.
Aktuell wird bei vielen Immobilien-Transaktionen sowie steuerlichen Betriebsprüfungen eine sog. 15a-Dokumentation anfordert, im Rahmen dessen der Eigentümer uns als Berater beauftragt, über Art und Umfang des in der Vergangenheit vorgenommenen Vorsteuerabzugs schriftlich zu berichten.
Non Profit Organisationen (NGOs) sind dankbar für die steuerliche und vor allem gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung, sei es betreffend die Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Wege der Spartenrechnung oder sei es betreffend die einzuhaltenden steuerlichen Mittelverwendungsvorgaben. In diesem Zusammenhang sind auch immer vereinsrechtliche, insbesondere satzungsrechtliche Fragen zu klären.
Häufig nachgefragt wird auch die Beratung und Begleitung von Verfahren bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung von Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremd-Geschäftsführern.
Mein Interesse gilt zudem der vorbeugenden sowie nachsorgenden Beratung in Fällen der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen für Steuerschulden. Nach meiner Erfahrung ist nahezu jeder Haftungsbescheid fehlerhaft. Dementsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, Unternehmensleitern vor überzogenen Haftungsschulden zu bewahren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Behandlung von materiell- und formell-rechtlichen Spezialfragen, einschl. der Führung von Klageverfahren zu den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Schließlich nimmt die steuerliche und steuerstrafrechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen gegenüber dem Steuerfiskus breiten Raum ein. Rechtzeitige und vor allem vollständige Nacherklärungen für den gesamten in Frage kommenden Zeitraum helfen, strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Die Erfahrung zeigt, dass Steuerstrafverfahren oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren in der überwiegenden Zahl der Fälle gegen Zahlung einer Geldauflage zur Einstellung gebracht werden können.
Ansonsten bietet unser Team der Steuerabteilung einen Full Service für mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen an (Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen, laufende steuerliche Beratung sowie Betreuung von steuerlichen u. sozialversichungsrechtlichen Betriebsprüfungen).
Diverse Veröffentlichungen zu den Themen: Betriebliche Altersversorgung, Bewertung von Unternehmen, Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Selbstanzeige u. internationaler Datenaustausch, Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden, Tax Compliance, Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen, Steuerrechtsstreit