Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich seit über 15 Jahren zu sämtlichen Rechtsfragen im Wohnungseigentumsrecht für Gemeinschaften, Verwalter und Eigentümer tätig.
Benötigen Sie Informationen zu Rechten und Pflichten der Gemeinschaft bzw. von Eigentümern? Ich prüfe für Sie die Rechtslage nach Ihrer Teilungserklärung, damit Sie auf gesicherter Grundlage über Ihr Vorgehen entscheiden können. Sind Ihnen die rechtssichere Formulierung von Beschlussanträgen und die professionelle Vorbereitung von Eigentümerversammlungen wichtig? Ich berate Sie hierzu stets auf höchstem Niveau.
Zudem vertrete ich Sie in Beschlussanfechtungsklagen, wenn es Streit über Eigentümerbeschlüsse gibt. Auch bei Konflikten über die zulässige Nutzung von Sondereigentum kann ich Sie unterstützen.
Sie können sich auf meine langjährige Prozesserfahrung verlassen. Meine fachliche Kompetenz ist durch stetige Fortbildung gewährleistet. Des Weiteren vertiefe ich meine Kenntnisse durch die Tätigkeit als langjähriger Referent für den Deutschen Anwaltverein e.V. und Mitautor von Fachbüchern zum Wohnungseigentumsrecht. Das ermöglicht es mir, für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.