Lisa Knöll

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Über mich

Seit 2017 berate ich als Rechtsanwältin nationale und internationale bestandshaltende Immobilienunternehmen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten im Gewerberaummietrecht sowie zu allen wirtschaftsrechtlichen Aspekten und Fragestellungen des Property- und Asset Managements. Dabei gestalte, prüfe und verhandle ich Gewerberaummietverträge. Neben der Beratungstätigkeit vertrete ich meine Mandanten auch gerichtlich in allen miet- und allgemein schuldrechtlichen Angelegenheiten. Ich verfüge über umfangreiche Prozesserfahrung in sämtlichen miet- und immobilienrechtlichen Themenbereichen.

 

Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft sowie institutionelle Investoren zu sämtlichen Rechtsfragen, die sich mit dem Erwerb, dem Management sowie der Veräußerung von Immobilien und Immobilienunternehmen, auch an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht, ergeben. Ich erstelle Due Diligence Prüfungen auf Käufer- und Verkäuferseite, gestalte und verhandle Grundstücks- und/oder Anteilskaufverträge im Rahmen von Asset- und Share Deals.

 

Seit 2020 bin ich Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und mache gerade meinen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Vita

  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2020
  • Rechtsanwältin bei SNP Schlawien seit 2017
  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2017
  • Referendariat beim OLG München, 2014-2016
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität, München, 2009-2014

Auszeichnungen

  • Handelsblatt „Anwälte der Zukunft (Ones to watch)“ im Immobilienwirtschaftsrecht, seit 2024
  • Best Lawyers „Ones to watch“ im Bereich Real Estate law, seit 2024
  • Handelsblatt „Deutschlands beste Kanzleien“ im Immobilienwirtschaftsrecht, seit 2024

       

Veröffentlichungen

  • Knöll, Lisa; Sormann, Sascha: Rund um den Rauchwarnmelder – Welche Vereinbarungen sollten im Mietvertrag getroffen werden?, in: DDIV aktuell, Ausgabe 04/19, S. 30 ff.
  • GE 2020, 1253: Urteilsbesprechung LG Mannheim, Urteil vom 09.07.2020 – 23 O 22/20: Freiwillige Schließung von Büroräumen aufgrund von Virus-Pandemie rechtfertigt keinen Mietzahlungsstopp.

Sekretariat

Eva Schratt
Rechtsanwaltsfachangestellte