Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate ich nationale und internationale Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft sowie institutionelle Investoren zu sämtlichen Rechtsfragen, die sich mit dem Erwerb, dem Management sowie der Veräußerung von Immobilien ergeben, z.B. zu Due-Diligence Audits, Verhandlungen von Immobilienkaufverträgen, Gewerbemietverträgen etc.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner mietrechtlichen Tätigkeit ist die außergerichtliche und prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen von und gegen bestandshaltende Immobilienunternehmen – insbesondere im Gewerberaummietrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht befasse ich mich vornehmlich mit der gerichtlichen Abwehr und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche (z.B. Kündigungsschutz, Lohn, Arbeitszeugnis) sowie der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung mittelständischer Unternehmen.
Des Weiteren betreue ich seit jeher unsere Mandanten bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Abwehr von Bußgeldern.
Zur Lösung von Konflikten greife ich zunächst auf geeignete Instrumentarien der außergerichtlichen Streitbeilegung, setze aber mit mehr als 20 Jahren Prozesserfahrung die Ansprüche meiner Mandanten auch gerichtlich mit dem nötigen Nachdruck durch.
Meiner Meinung nach ist die genaue Sachverhaltsermittlung und die Einbindung des Mandanten in die rechtliche Auswertung der Schlüssel zum Erfolg. Denn vom Sachverhalt hängen die richtigen rechtlichen Schlussfolgerungen ab und der Mandant muss dabei stets wissen, worauf es im entscheidenden Moment ankommt. Das hierzu notwendige Einfühlungsvermögen und die klare Sprache bringe ich ebenso mit, wie meine Leidenschaft an der Rechtsausübung.