Rechtsanwalt
Ich berate umfassend zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht, insbesondere zum internationalen Ehegüter und Erbrecht, aber auch zum deutschen Erbrecht, vor allem zur Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen und Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge.
Ferner bin ich Herausgeber zahlreicher Standardwerke im internationalen Privat- und Verfahrensrecht sowie im Erbrecht.