Prof. Dr. Rainer Hausmann

Rechtsanwalt

Über mich

Ich berate umfassend zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht, insbesondere zum internationalen Ehegüter und Erbrecht, aber auch zum deutschen Erbrecht, vor allem zur Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen und Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge.

 

Ferner bin ich Herausgeber zahlreicher Standardwerke im internationalen Privat- und Verfahrensrecht sowie im Erbrecht.

Vita

  • Rechtsanwalt in München, seit 2014
  • Gutachter und Schiedsrichter, seit 2009
  • Ausbildung von Fachanwälte für Erbrecht in Schwetzingen, seit 2006
  • Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz, 1990-2009
  • Lehrstuhlvertretungen in Regensburg und Heidelberg sowie außerordentliche Professur in Erlangen-Nürnberg, 1986-1990
  • Rechtsanwalt in einer Münchener Großkanzlei, 1986-1990
  • Promotion, 1978
  • Referendariat im OLG-Bezirk München / zweites Staatsexamen, 1975
  • wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Recht der LMU München, 1971-1978
  • erstes Staatsexamen in Würzburg, 1971
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Berlin (FU) und München