Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Ich berate und vertrete mittelständische Unternehmen – vom Einzelkaufmann bis zur Aktiengesellschaft – im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen. Bei der Gründung von allen Arten von (Tochter-)Gesellschaften und der Schaffung von Gesellschaftsstrukturen bis hin zur Umsetzung von Unternehmensstrategien.
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – insbesondere auch in kollektivrechtlichen Sachverhalten und bei Verhandlungen mit Betriebsräten und/oder Gesamtbetriebsräten.
In allen Rechtsgebieten bin ich regelmäßig auch grenzüberschreitend und englischsprachig beratend tätig. Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten in allen Tätigkeitsbereichen regelmäßig vor Gericht.
In Alberta/ Kanada, verfüge ich zudem über eine Zulassung als Foreign Legal Consultant um dort im deutschen Recht zu beraten.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bei der Beratung von Mittelständlern aus nahezu allen Branchen fungiere ich bestens als zentraler Ansprechpartner von SNP entweder für die Geschäftsführung, und/oder die Rechtsabteilung und/oder die Personalabteilung in allen Rechtsfragen. Rechtsfragen, die nicht meine Expertise betreffen, gebe ich SNP-intern an die jeweiligen fachkundigen Kolleginnen und Kollegen zur Beantwortung und Bearbeitung weiter. Der Vorteil des Mandanten ist die klare Zuordnung eines Ansprechpartners für all seine rechtlichen Belange.
Für meine Tätigkeit werde ich laufend von Best Lawyers im Ranking „The Best Lawyers in Germany“ im Bereich Corporate law sowie vom Handelsblatt im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.
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