Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber – insbesondere mittelständische Unternehmen – sowie Arbeitnehmer und Betriebsräte branchenübergreifend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu gehört
Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit gehört auch die Beratung bei der Vorbereitung und Abwicklung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich der Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten übernehme ich die gerichtliche Vertretung vor allen Instanzen. Seit vielen Jahren führe ich zudem Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Personalsachbearbeiter und Betriebsräte durch. Daneben übernehme ich auch zivilrechtliche erbrechtliche Mandate.
Mein Studium absolvierte ich an der Universität Leipzig und bin seit dem Jahr 2004 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und sammelte erste Berufserfahrung in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei. Im Jahr 2012 gründete ich zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Pape die auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Pape & Hoppe Rechtsanwälte und wechselte dann 2023 zu SNP.