Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich sowohl private Unternehmen und die öffentliche Hand als auch Privatpersonen zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellen können. Zu meinen Kerngebieten gehören nicht nur das Individualarbeitsrecht von „A“ wie „Abmahnung“ bis „Z“ wie „Zeugnis“, sondern auch das kollektive Arbeitsrecht gegenüber Betriebs- oder Personalräten.
Dabei nehme ich mich gerne auch komplexen oder besonderen Sachverhalten an, die jenseits der gängigen Fallgestaltungen liegen. Gerade in speziell gelagerten Fällen steht am Anfang regelmäßig eine fundierte juristische Analyse, um etwaige Fallstricke frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Anliegen einer praktikablen Lösung unter besonderer Berücksichtigung auch Ihrer ökonomischen Interessen zuzuführen.