Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 01.01.2023 in Kraft. Seit dem 01.01.2024 gilt es für alle inländischen Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten. Es enthält verbindliche Vorgaben zu den Verpflichtungen, denen in Deutschland ansässige Unternehmen bezüglich ihrer weltweiten Lieferketten unterliegen und normiert einzuhaltende Sorgfaltspflichten für diese Unternehmen. Das LkSG wirft mit seinem Bezug zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht auch für die vergaberechtliche Praxis eine Reihe von Fragen für öffentliche Auftraggeber auf: Mit § 22 enthält das LkSG z.B. einen Ausschlussgrund für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren, zum anderen stellt sich die Frage, ob/wann eine Einbeziehung der Pflichten des LkSG erfolgen muss.
Dr. Wolfgang Heinze gibt einen Überblick über ausgewählte Vorschriften dieses Gesetzes und setzt den Fokus auf vergaberechtliche Aspekte und die Entwicklungen in diesem noch neuen Rechtsbereich.
Das Webinar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen, Kommunale Unternehmen.
Bitte melden Sie sich über den externen Link des Veranstalters für dieses Webinar an.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Vergaberecht
Partner