Das grundlegend reformierte Wohnungseigentumsgesetz ist am 1.12.2020 in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um die weitreichendsten Änderungen seit Bestehen des Wohnungseigentumsrechts. Die wichtigsten und wesentlichsten Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen gerne vorstellen und näherbringen, damit Sie zu Beginn der hoffentlich bald wieder möglichen Versammlungszeit gut vorbereitet und präpariert sind.
Da das neue Gesetz von „jetzt auf sofort“ anwendbar ist, möchten wir hiermit nicht so lange warten, bis wieder ein Präsenzseminar erlaubt ist, wenngleich uns das natürlich lieber wäre.
Daher bieten wir Ihnen ein dreistündiges Online-Seminar an. Dieses wird am Freitag, den 22. Januar 2021 in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr stattfinden.
In diesen drei Stunden wird sich alles rund um die WEG-Novelle 2020 drehen. Schwerpunktmäßig werden folgende Themen behandelt:
- Neuordnung der Rechtsbeziehungen innerhalb der Gemeinschaft
- Neue Stellung des Verwalters
- Neue Stellung des Verwaltungsbeirats
- Online-Versammlung
- Ladungsfrist und Beschlussfähigkeit
- Umlaufbeschlüsse
- Bauliche Maßnahmen und deren Kosten
- Finanzwesen (Wirtschaftsplan, Abrechnung)
- Neues Prozessrecht
- Übergangsrecht
Ihre Referenten:
Burkhard Rüscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Luzia Traut
Rechtsanwältin
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 19. Januar 2021 per E-Mail an alina.walz@snp-online.de. Die Teilnahmegebühr beträgt 35,00 EUR netto zzgl. MwSt. pro Teilnehmer.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldbestätigung als Voraussetzung für die Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 34c GewO in Verbindung mit Artikel 1, § 15b MaBV. Nach der Veranstaltung erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme zu dem referierten Thema; dieses dient als Nachweis der Verwalterfortbildung.
Die Veranstaltung findet als Online-Seminar statt. Rechtzeitig vor dem Online-Seminar erhalten Sie die Zugangsdaten.