Sie haben bestimmt schon die ersten Erfahrungen mit dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz gemacht, welches seit rund einem halben Jahr in Kraft ist. Dabei sind keineswegs alle Fragen beantwortet und Probleme gelöst, so wie es der Gesetzgeber für seinen „großen Wurf“ angekündigt hat. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir drei ausgewählte Themenbereiche näher beleuchten, um so ein wenig „Licht ins Dunkel“ zu bringen.
Daher bieten wir Ihnen ein Online-Seminar mit folgenden Themen an:
Vortrag 1, 13.00 – 14.00 Uhr, Rechtsanwalt Lars Rampp: § 28 WEG – Das Finanzwesen der Gemeinschaft und die „anfechtungssichere“ Jahresabrechnung
Alles bleibt anders, oder doch nicht? Das neue Wohnungseigentumsgesetz hat die Systematik des Finanzwesens weitgehend auf neue Füße gestellt. Wesentlicher Bestandteil der Jahresabrechnung ist nunmehr der sogenannte Vermögensbericht. Die Beschlussfassungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung folgen ganz anderen Regeln. Hat die Schlüssigkeit der Gesamtabrechnung ihren Schrecken verloren? Der Referent gibt für die Verwalterpraxis Tipps zum Umgang mit dem WEMoG, insbesondere zur Vorbereitung und Formulierung von Abrechnungsbeschlüssen.
Vortrag 2, 14.00 – 15.00 Uhr, Rechtsanwältin Luzia Traut: § 23 WEG – Digital, Analog, Hybrid – Welche neuen Möglichkeiten bietet das WEMoG und wie sind sie umsetzbar?
Der Gesetzgeber hat mit § 23 Abs. 1 S. 2 WEG die Möglichkeit der „elektronischen“ Teilnahme an Eigentümerversammlungen geschaffen. Da dies in der Praxis und Rechtsprechung absolutes Neuland ist, bestehen viele (Rechts-)Unsicherheiten. Ungeachtet dessen dürfte zu erwarten sein, dass zahlreiche Eigentümer anlasslos für die nächste Eigentümerversammlung einen Beschlussantrag auf „Online-Teilnahme“ einreichen werden, so dass man als Versammlungsleiter gewappnet sein sollte. Die Referentin beleuchtet die Chancen und Risiken der Digitalisierung der Eigentümerversammlungen und bespricht anhand von Beispielen die Umsetzbarkeit in der Verwalterpraxis.
Pause von 15.00 – 15.30 Uhr
Vortrag 3, 15.30 – 16.30 Uhr, Rechtsanwalt Burkhard Rüscher: § 47 WEG – Gemeinschaftsordnung versus neues WEG. Was gilt bei voneinander abweichenden Regelungen?
Der Gesetzgeber hat mit § 47 WEG eine Regelung geschaffen, wonach Klauseln in Gemeinschaftsordnungen, die aus der Zeit vor dem 01.12.2020 stammen und die von den neuen, zum 01.12.2020 in Kraft getretenen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes abweichen, im Zweifel nicht mehr gelten sollen. Anders soll es dann sein, wenn sich aus der Klausel in der Gemeinschaftsordnung ein anderer Wille ergibt. Der Referent erläutert anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis, welche Regelungen aus Gemeinschaftsordnungen entweder weiterhin vorrangig gelten oder durch das neue Gesetz verdrängt werden.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 16. Juni 2021 per E-Mail an: alina.walz@snp-online.de. Die Teilnahmegebühr beträgt 35,00 EUR netto zzgl. MwSt. pro Teilnehmer.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldbestätigung als Voraussetzung für die Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 34c GewO in Verbindung mit Artikel 1, § 15b MaBV. Nach der Veranstaltung erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme zu dem referierten Thema; dieses dient als Nachweis der Verwalterfortbildung. Sollten mehrere Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Anmeldebestätigung und ein Zertifikat wünschen oder benötigen, ist es aus formellen Gründen erforderlich, dass sich jeder Mitarbeiter mit seinem Namen gesondert anmeldet.
Die Veranstaltung findet als Online-Seminar statt. Rechtzeitig vor dem Online-Seminar erhalten Sie die Zugangsdaten.