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Webinar: Sponsoringverträge rechtssicher gestalten

15. Oktober 2024 | 15:30 bis 17:00 Uhr | Sportrecht

Webinar: Sponsoringverträge rechtssicher gestalten

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Sponsoring, insbesondere in Sport und Kultur, nimmt im Rechtsleben einen zunehmend höheren Stellenwert ein. Nicht nur große Sport- oder Kulturveranstaltungen wären ohne Sponsoring heute nicht mehr finanzierbar. Gerade auch kleinere Sportvereine, Amateursportler oder örtliche Kulturveranstaltungen sind auf das Sponsoring von Wirtschaftsunternehmen, Banken, aber auch Privatpersonen angewiesen. Fehler beim Abschluss von Sponsoringverträgen können zu Rechtsverlusten, Schadensersatz und sonstigen nachteiligen Rechtsfolgen führen.

 

Wie aber gestaltet man Sponsoringverträge rechtssicher?

Zu diesen Fragen wird Herr Rechtsanwalt Roland Gall in seinem Webinar am Dienstag, 15. Oktober 2024, 15:30 bis 17:00 Uhr, referieren.

Herr Gall ist im Stuttgarter Büro von SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater tätig. Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Sportrecht, insbesondere auch Rechtsfragen des Sponsorings. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Gall zertifizierter Mountainbike-Trainer und in Gremien von Sportverbänden ehrenamtlich tätig. Herr Gall gibt in dem 1,5-stündigen Webinar wertvolle Tipps, wie Rechtsfehler beim Abschluss von Sponsoringverträgen vermieden werden können.

 

Ihre Teilnahme

Wir würden uns über Ihre Teilnahme an diesem Webinar freuen. Gerne dürfen Sie die Einladung auch an Kollegen und Bekannte, für die das Thema interessant sein könnte, weiterreichen. Selbstverständlich ist das Webinar kostenlos.

Damit wir Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung den Einwahllink zuleiten können, bitten wir um Ihre Anmeldung per E-Mail bis spätestens 30.09.2024 an unsere Office Managerin Kerstin Karstadt unter folgender E-Mailadresse: kerstin.karstadt@snp.law.

Mit der Anmeldung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu und gestatten uns, Sie zukünftig per Email zu ähnlichen Veranstaltungen einzuladen. Ihr Einverständnis können Sie per E-Mail jederzeit widerrufen.

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Referent