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Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 1-2026

Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 1-2026

Liebe Leserinnen und Leser,

Stillstand ist im Arbeitsrecht eher die Ausnahme: Die Rechtsprechung justiert bekannte Grundsätze oft neu und setzt damit klare Leitplanken für die betriebliche Praxis. Wir verfolgen diese Entwicklungen für Sie fortlaufend und bereiten deren praktische Auswirkungen wie gewohnt für Sie auf.

Gleich zwei aktuelle Entscheidungen zeigen, wie stark Gerichte derzeit in bewährte Praxisregeln eingreifen: So hat das Bundesarbeitsgericht die bisherige 25-Prozent-Faustregel zur Probezeit in befristeten Arbeitsverhältnissen gekippt. Und ein IT-Consultant verliert seinen Job, weil er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztgespräch online erwarb – ein Vorgang, der die Beweiswirkung digitaler AUs in Frage stellt.

Ein weiterer Beitrag klärt, warum Urlaub selbst bei langer Krankheit nicht automatisch verfällt – und wie entscheidend eine klare vertragliche Regelung dabei ist.

Daneben widmen wir uns einem zentralen Baustein moderner Personalpraxis: dem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Wir zeigen, wie Sie das BEM rechtssicher aufsetzen, damit es im Kündigungsschutzverfahren nicht zum Stolperstein wird.

Auch ein Klassiker kehrt zurück: Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten. Wann dürfen Arbeitgeber wirklich Geld zurückfordern – und in welchen Fällen gehen sie leer aus? Unsere Analyse gibt Ihnen Orientierung.

Zum Abschluss prüfen wir Arbeitgeberdarlehen auf ihre arbeitsrechtliche Standfestigkeit: Eine pauschale Fälligkeitsklausel wurde jüngst für unwirksam erklärt – mit Folgen für alle, die entsprechende Vertragsmuster nutzen.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Praxis.

Herzliche Grüße,

Dr. Christian Ostermaier