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Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 2-2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir leben noch immer in aufregenden Zeiten, wie es den Anschein hat. Ein Thema, dass uns in den letzten Wochen betroffen hat und wohl leider auch noch in nächster Zeit begleiten wird, ist die Streiksituation im öffentlichen Dienst und Bahnverkehr. Diese Streiks betreffen nicht nur die beteiligten Tarifvertragsparteien, deren Mitglieder sowie nicht tarifgebundene Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen, sondern auch all diejenigen Menschen, die auf deren Dienste angewiesen sind. Was es für „drittbetroffene“ Arbeitgeber in der Streikzeit zu beachten gibt, klärt Frau Dr. Ostermaier im Experteninterview.

Mindestens ebenso kontrovers diskutiert ist das Thema des „Equal Pay“, also des Grundsatzes der gleichen Bezahlung bei gleicher Arbeit. Das hehre Ziel von Gleichberechtigung bei der Lohnauszahlung ist nämlich gar nicht so einfach umzusetzen und hängt von einigen Faktoren ab, so dass Arbeitgeber inzwischen ihre Optionen genauestens abwägen müssen.

Apropos Arbeitgeber: Pünktlich zum Jahreswechsel gab es eine große Änderung – seit dem 1. Januar 2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (fast) nur noch elektronisch übermittelt. Damit ist zwar durchaus ein Schritt in Richtung digitaler Arbeitsprozesse getan, dennoch gibt es auch hier noch einige Stolpersteine.

Aber auch bei der inzwischen altbewährten E-Mail-Kommunikation und der inzwischen auch im Arbeitsalltag angekommenen WhatsApp-Kommunikation gibt es noch Fallen: Was die Rechtsprechung zum Zugang von E-Mails und WhatsApp-Nachrichten zu sagen hatte, berichten wir im Folgenden.

„Dann doch lieber wieder zurück zu den herkömmlichen Kommunikationsmitteln“, denken sich vielleicht ein paar Leser an diesem Punkt. Dass es aber auch bei physischen Unterschriften zu Problemen kommen kann, wenn man eben nur mit einer Paraphe anstelle einer Unterschrift wichtige Dokumente unterzeichnet, zeigt sich immer wieder.

In den folgenden Beiträgen wollen wir Ihnen daher einige Hinweise geben, wie Sie die Anforderungen bewältigen können.


Es grüßt Sie herzlich Ihr

Dr. Christian Ostermaier

 

 

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