Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wo die Grenzen der Befristung sind.
Gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht bestehen wegen der Besonderheiten der wissenschaftlichen Arbeitswelt spezielle Regelungen.
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