Im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 stellen CDU/CSU und SPD eine Vielzahl geplanter steuerlicher Maßnahmen vor, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Wichtige Reformen in der Sozial- und Steuerpolitik werden dabei vertagt oder auf Kommissionen ausgelagert.
Degressive Abschreibung als Investitionsanreiz
Für die Jahre 2025 bis 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen eingeführt („InvestitionsBooster“). Diese Maßnahme soll Teil eines Sofortprogrammes werden und Unternehmen ermöglichen, ihre Investitionskosten schneller steuerlich geltend zu machen und somit ihre Liquidität zu verbessern. Die Regelung ist zeitlich befristet und zielt darauf ab, Investitionen in den genannten Jahren zu fördern.
Mobilität und Umwelt
Die Entfernungspauschale soll ab 2026 bereits vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen; aktuell beträgt sie für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer. Zudem soll die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen auf 100.000 EUR erhöht werden.
Geplante Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
Ab dem 1. Januar 2028 ist eine schrittweise Reduzierung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % geplant. Die Senkung soll in fünf Schritten erfolgen, wobei der Steuersatz jeweils um einen
Prozentpunkt reduziert wird. Diese Maßnahme soll auch Personengesellschaften zugutekommen, insbesondere durch Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Zudem wird geprüft, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
der Körperschaftsteuer unterliegen können.
Anpassungen bei der Gewerbesteuer
Im Bereich der Gewerbesteuer ist eine Erhöhung des Mindesthebesatzes von 200 % auf 280 % vorgesehen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Steuerverlagerungen in Gemeinden mit
niedrigen Hebesätzen zu verhindern und eine gleichmäßigere Steuerbelastung sicherzustellen. Zudem sind administrative Maßnahmen geplant, um Scheinsitzverlegungen in sogenannte Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu unterbinden.
Des Weiteren ist die Einführung einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge geplant. Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt
werden.
Einkommensteuer
Zur steuerlichen Entlastung und zur Förderung der Erwerbstätigkeit ist eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen vorgesehen. Zusätzlich sollen zeitlich umgehend
Überstundenzuschläge künftig steuerfrei gestellt und Prämien für den Übergang von Teilzeit zu tariflich orientierter Vollzeitarbeit steuerlich begünstigt werden. Für Personen, die nach
Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten, soll ein steuerfreier Gehaltsanteil von bis zu 2.000 Euro pro Monat eingeführt werden, wobei hier offen ist, wann eine zeitliche Umsetzung erfolgt.
Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen weiter angeglichen werden, ebenso ist eine Erhöhung bzw. Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geplant. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
Indirekte Steuern
Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt werden. Zudem wird eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell angestrebt. Im Energiebereich ist eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sowie eine Reduktion der Übertragungsnetzentgelte geplant. Für die Landwirtschaft ist eine vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung vorgesehen.
Gemeinnützigkeitsrecht
Geplante Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts umfassen die Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine soll auf 50.000 Euro steigen. Außerdem sollen bürokratische Hürden abgebaut werden: So entfällt etwa bei Einnahmen unter 100.000 Euro das Erfordernis der zeitnahen Mittelverwendung, und bei unter 50.000 Euro entfällt die Pflicht zur Sphärenaufteilung.
Weitere steuerliche Maßnahmen
Es wird eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt und die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 verlängert. Zur Bekämpfung von Steuervermeidung soll die EU-„Schwarze Liste“ unkooperativer Steuergebiete konsequent einbezogen werden. Schließlich sollen Digitalisierung und der Einsatz von KI in der Finanzverwaltung vorangetrieben sowie die digitale Steuererklärung schrittweise verpflichtend werden.
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