Banking & Finance

Ihre Herausforderungen

Das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Bankaufsichtsrecht stellt aufgrund seiner Komplexität eine äußerst komplexe Rechtsmaterie dar, sowohl was die – oftmals von europäischen Normen bestimmte – Regulatorik, als auch die Vertragsbeziehung zwischen den Kreditinstituten bzw. Finanzdienstleistern und ihren Kundinnen und Kunden anbelangt.

Unsere Lösungen

Seit langem vertraut eine Vielzahl von Kreditinstituten, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern bei allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Bankaufsichtsrechts auf die Expertise unseres Bankrechtsteams, das aus einer Reihe langjährig erfahrener Spezialisten, darunter zahlreiche Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, besteht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist zudem die Prozessvertretung von Kreditinstituten sowohl bei Aktivprozessen als auch bei der Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Leistungen

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere

 

im Bereich Bankrecht

  • Bankvertragsrecht einschließlich Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei komplexen Kredit- und Kreditsicherungsvereinbarungen einschließlich Konsortialverträgen
  • Abwicklung notleidender Kreditengagements außergerichtlich und gerichtlich
  • Rechtliche Begleitung der Kreditgeber in Sanierungs-, Restrukturierungs- und Abwicklungsfällen, insbesondere auch im Falle der Insolvenz des Kunden, auch bei Anfechtungsansprüchen gegen das Kreditinstitut
  • Rechtliche Beratung bei der Gestaltung von Anlageprodukten und/oder deren Prospekten/Produktinformationen
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen, beispielsweise bei gescheiterten Kapitalanlagen oder aus Prospekthaftung
  • Begleitung von Bankenfusionen und M&A-Transaktionen der Bank, ebenso Beratung der Finanzierungsinstitute bei Transaktionen ihrer Kunden (z.B. in Bezug auf deren Auswirkung auf das Kreditengagement)
  • Recht der Genossenschaftsbanken
  • Recht der Sparkassen

 

im Bereich Leasing 

  • Mobilienleasing einschließlich Erstellung von Leasingverträgen und AGB sowie Dienstleistungsbeschreibung
  • Immobilienleasing einschließlich Erstellung von Leasingverträgen und AGB sowie Dienstleistungsbeschreibung
  • Forfaitierung und Factoring
  • Rechtliche Gestaltung von Mietkaufverträgen und deren Abwicklung
  • Rechtliche Gestaltung sonstiger Refinanzierungsverträge und deren Abwicklung
  • Abwicklung von Leasingverträgen/Leasinginkasso
  • Rechtliche Beratung und Begleitung des Leasinggebers im Insolvenzverfahren des Kunden
  • Rechtliche Betreuung von Finanzdienstleistungsunternehmen bei aufsichtsrechtlichen Themen
  • Durchführung von Due Diligence-Prüfungen etc.

 

In den oben genannten Themen und allen weiteren bank- und finanzrechtlichen Fragestellungen sind wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für unsere Mandantschaft bundesweit, sowie zusammen mit unseren meist langjährigen Kooperationspartnern, auch europaweit und darüber hinaus tätig.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aktuelles

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