Unternehmensgründung im Online-Verfahren

Unternehmensgründung im Online-Verfahren

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Im Artikel „Neuer Lack für alte Probleme“ der aktuellen Ausgabe August 2022 des Magazins JUVE Rechtsmarkt nimmt Sarah Scherwitzki, Anwältin und Notarin im Berliner Büro von SNP Schlawien, zu Unternehmensgründung im Online-Verfahren Stellung.

„Es ist zu begrüßen, dass die typischen Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung künftig im Online-Verfahren erfolgen können,“ sagt sie vor dem Hintergrund, dass die Gründung einer GmbH mit Barmitteln ab sofort per Videokonferenz möglich ist bzw. ab dem 01.08.2023 möglich sein wird, soweit das einzubringende Stammkapital aus Sachgegenständen (Fahrzeugen, Maschinen etc.) besteht.

Ausgenommen vom Online-Verfahren bleiben weiterhin Sachgründungen mit einer Einbringung von Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen, also beurkundungspflichtigen Gegenständen. „Diese Vorgänge sind häufig sehr komplex und mit einer Vielzahl von Dokumenten verbunden und erfordern im Rahmen der notarielle Beratung und Beurkundung daher auch weiterhin die Anwesenheit der Gründer“, so Sarah Scherwitzki.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über die Autorin/den Autor