Liebe Leserinnen und Leser, mit dem Frühling kehrt nicht nur das Leben in die Natur zurück – auch im Arbeitsrecht sprießen neue Entwicklungen: Grundsatzurteile, überraschende Entscheidungen und frische Impulse aus der Gesetzgebung machen diese Jahreszeit zu einer spannenden Zeit für alle, die mit dem Arbeitsalltag zu tun haben. Ein Mann bewirbt sich auf eine Stelle, die ausdrücklich für eine „Sekretärin“ ausgeschrieben ist, und wird abgelehnt – ist das bereits Diskriminierung? Das Bundesarbeitsgericht hat dazu eine klare Position bezogen. Ebenfalls vom BAG stammt ein Urteil mit ganz praktischem Nutzen: Arbeitgeber müssen Lohnabrechnungen künftig nicht mehr in Papierform ausstellen – sofern digitale Alternativen bestehen. Arbeiten Sie in Ihrem Unternehmen mit Zielvorgaben für Bonuszahlungen? Dazu hat das BAG jüngst Klartext gesprochen: Wer Zielvorgaben zu spät übermittelt, muss unter Umständen den vollen Bonus zahlen. Wann darf der Arbeitgeber an einer Krankmeldung zweifeln? Diesem Thema mit viel Konfliktpotenzial im Alltag haben wir mit „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wann Arbeitgeber Zweifel haben dürfen“ sowie „Im Urlaub krank geworden? Wann Arbeitgeber zweifeln dürfen“ gleich zwei Beiträge gewidmet. Homeoffice bleibt ein Dauerbrenner: Darf ein Unternehmen die Homeoffice-Vereinbarung willkürlich widerrufen? Nein, meint das LAG Köln und stellt klar, dass dafür eine sachliche Begründung notwendig ist. Jetzt wird’s sportlich: Wer beim betrieblichen Fußballturnier stürzt, ist nicht automatisch gesetzlich unfallversichert – das Bundessozialgericht zeigt, wo die Grenzen liegen. Und schließlich werfen wir noch einen Blick auf das vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Es soll die Arbeitswelt vereinfachen – doch bringt es wirklich spürbare Erleichterungen? Sie sehen: Die Gerichte sorgen für einen bunten Strauß an Entscheidungen und damit auch für jede Menge Gesprächsstoff. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre! Herzliche Grüße, |