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Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 2-2025

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Liebe Leserinnen und Leser,

kaum ein Rechtsgebiet ist so nah an der Lebenswirklichkeit wie das Arbeitsrecht – und doch bleibt vieles im Detail klärungsbedürftig. Wir haben für Sie aktuelle Entscheidungen zusammengestellt, die mehr Klarheit bringen – und einige Überraschungen bereithalten.

Wussten Sie zum Beispiel, dass das Rauchen im Firmenwagen auch ohne ausdrückliches Verbot untersagt sein kann? Das LAG Köln hat dazu in einem Urteil wichtige Klarstellungen getroffen – mit Folgen für die betriebliche Nutzung und das Verhältnis von Privatsphäre und Eigentum.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bringt Bewegung in den Kündigungsschutz von Schwangeren: Ist eine Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt noch unklar, kann die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage auch später beginnen. Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Führungskräfte mit virtuellen Optionsrechten sollten ebenfalls genauer hinschauen: Wir erläutern, wie Virtual Shares die Karenzentschädigung nach dem Ausscheiden beeinflussen – und warum ein Rückfall ins arbeitsrechtliche Niemandsland bei Eigenkündigung nicht zwangsläufig bedeutet, dass alles verloren ist.

Zu guter Letzt klären wir, ob und wann Arbeitnehmer während der Freistellung einen neuen Job annehmen müssen – oder eben auch nicht.

Außerdem legen wir Ihnen eine Teilnahme an unserem nächsten Forum Arbeitsrecht am 26. Juni 2025 mit dem Thema „Cybersecurity – von NIS2 bis Arbeitsrecht: Was Unternehmen beachten müssen“ ans Herz.

Viel Freude bei der Lektüre und wie immer: Bleiben Sie informiert – und gut beraten.

Herzliche Grüße,

Dr. Christian Ostermaier

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