während wir die langersehnten Sommertage genießen, möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf dem Laufenden halten. In der Welt des Arbeitsrechts bleibt es, wie Sie wissen, nie ruhig – auch nicht im Sommer.
Gerade wie eine frische Sommerbrise bringt der neue Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfrischende Änderungen für die Erfassung der Arbeitszeiten. Dr. Christian Ostermaier erklärt Ihnen die Auswirkungen dieses Entwurfs, welche Ausnahmen es gibt und wann die Regelungen voraussichtlich in Kraft treten werden.
Die Erfassung der Arbeitszeit ist nur eine Facette der Arbeitsverhältnisse, die von aktuellen rechtlichen Entwicklungen betroffen sind. Eine weitere betrifft die Möglichkeit der Auslandsversetzung von Mitarbeitern. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Auslandsversetzung von Mitarbeitern. Dr. Ostermaier analysiert die rechtlichen Implikationen dieses Urteils und gibt hilfreiche Tipps, wie Unternehmen diese Veränderungen navigieren können.
Ein weiterer Bereich, der in der nächsten Zeit im Fokus stehen wird, ist die Bezahlungsgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Noch immer verdienen Frauen in Deutschland weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. Eine EU-Richtlinie soll diesen Gender Pay Gap bis 2026 schließen. Dr. Ostermaier diskutiert die Auswirkungen dieser Richtlinie und was sie für Unternehmen bedeuten könnte.
Der letzte Schwerpunkt, den wir in diesem Newsletter hervorheben möchten, ist der Schutz von Hinweisgebern. Das neu eingeführte Hinweisgeberschutzgesetz wird die Arbeitswelt erheblich verändern. Dr. Ostermaier erläutert die Anforderungen des Gesetzes und gibt praktische Ratschläge zur Umsetzung.
Wir wünschen Ihnen einen weiterhin erfrischenden Sommer und freuen uns darauf, Sie auch in der nächsten Jahreszeit mit den aktuellsten Informationen aus der Welt des Arbeitsrechts zu versorgen.
Mit sommerlichen Grüßen,
Dr. Christian Ostermaier