Sehr geehrte Damen und Herren,
während wir die langersehnten Sommertage genießen, möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf dem Laufenden halten. In der Welt des Arbeitsrechts bleibt es, wie Sie wissen, nie ruhig – auch nicht im Sommer. Ein weiterer Bereich, der in der nächsten Zeit im Fokus stehen wird, ist die Bezahlungsgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Noch immer verdienen Frauen in Deutschland weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. Eine EU-Richtlinie soll diesen Gender Pay Gap bis 2026 schließen. Dr. Ostermaier diskutiert die Auswirkungen dieser Richtlinie und was sie für Unternehmen bedeuten könnte. Der letzte Schwerpunkt, den wir in diesem Newsletter hervorheben möchten, ist der Schutz von Hinweisgebern. Das neu eingeführte Hinweisgeberschutzgesetz wird die Arbeitswelt erheblich verändern. Dr. Ostermaier erläutert die Anforderungen des Gesetzes und gibt praktische Ratschläge zur Umsetzung. |
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