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Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 4-2022

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der von Arbeitgeber-Verbänden schon befürchteten „Rolle rückwärts in die Vergangenheit” wird es wohl doch nicht kommen: Die am gestrigen Mittwoch veröffentlichte neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung enthält mahnende Worte zur Effektivität des Homeoffice bei der Bekämpfung der Pandemie, aber keine Pflicht zum Homeoffice-Angebot an die Mitarbeiter. Im Wesentlichen müssen ein reduziertes betriebliches Hygienekonzept im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt und Angebote für Coronatests geprüft werden.

Die Bundesgerichte beschäftigten sich unterdessen mit Rechtsfragen aus den ersten Corona-Wellen. Zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Lohnfortzahlung nach Rückkehr aus einem Risikogebiet und zum Erschwerniszuschlag wegen medizinischer Maske haben wir für Sie aufbereitet.

Aber zum Glück gibt es ja nicht nur Corona: Von mir, Herrchen des Bürodackels Henry (im Beitrag auch abgebildet) gibt es Tipps, wie es auch rechtlich mit dem Bürohund klappt. Ein weiteres wichtiges Urteil aus Erfurt betrifft die Frage, ob RSUs, die Mitarbeiter mit der Muttergesellschaft vereinbart haben, bei der Karenzentschädigung beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zu berücksichtigen sind.

Außerdem finden Sie in diesem Newsletter den dritten Teil unserer kleinen Serie über kluge Lösungen zur Mitarbeiterbeteiligung und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die bei vielen Unternehmern für Erleichterung gesorgt hat. Und wir steigen ein mit einem kurzen Interview: Dr. Petra Ostermaier erklärt, wieso ein Gericht eine Chat-Nachricht bei eBay-Kleinanzeigen als Bewerbung bewertet und was das fürs Recruiting für Unternehmen bedeutet.

Es grüßt Sie herzlich Ihr

Dr. Christian Ostermaier

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