Notarielle Vorsorgemaßnahmen

UNSER LEISTUNGSANGEBOT

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

 

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht ohne weiteres oder nur begrenzt rechtlich wirksam für die betroffene Person handeln. Ohne vorsorgliche Regelungen besteht die Gefahr, erhebliche persönliche und wirtschaftliche Nachteile daraus entstehen, dass nicht zügig und angemessen gehandelt werden kann. Dies betrifft namentlich Alleinstehende und Nichtverheiratete.

 

Hierzu kursieren eine Vielzahl von Mustervollmachten und Musterverfügungen, die oft gut gemeint sind, aber nicht oder nicht mehr den zunehmend scharfen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

 

Notarinnen und Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird gewährleistet, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall wirklich greifen.  Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im bundesweiten Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

 

  • Generalvollmachten
  • Spezialvollmachten für unternehmerische Bereiche und besondere Vermögen
  • Vorsorgevollmachten für den persönlichen und wirtschaftlichen Lebensbereich
  • Patientenverfügungen