Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997 bin ich schwerpunktmäßig im Wohnungseigentumsrecht tätig. Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind das private Baurecht sowie das Bauträgerrecht. Seit dem Jahre 2006 führe ich die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Überwiegend betreue und berate ich Verwaltungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, übernehme aber auch gerne Mandate von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen.
Im Wohnungseigentumsrecht bin ich sowohl forensisch als auch beratend und gestaltend tätig. Im Vordergrund steht so weit wie möglich die außergerichtliche Beratung, Gestaltung, Problemlösung und Konfliktbeilegung. Lässt sich aber ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, bin ich ein erfahrener, zuverlässiger, sorgfältig arbeitender und kämpferischer Prozessvertreter, der stets die inhaltlichen, menschlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mandanten im Blick hat und wahrnimmt sowie zielgerichtet verfolgt.
Zu meinen Tätigkeiten gehören insbesondere
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen bleibe ich stets auf dem Laufenden und kenne die aktuelle Rechtsprechung. Ferner trete ich regelmäßig als Referent für den Deutschen Anwaltsverein e.V. (DAV), den Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V. (VDIV Bayern e.V.), Haus & Grund Bayern, die BeckAkademie Seminare (Verlag C.H. Beck oHG), für den Fachanwaltskurs Miet- und Wohnungseigentumsrecht beim Arber-Verlag sowie bei diversen Verwalter- und Beiratstagen auf.
Als Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Miet- und Wohnrecht des Deutschen Anwaltvereins werde ich über aktuelle Gesetzesvorhaben und Tendenzen frühzeitig informiert, um hierzu so weit wie möglich beizutragen und Einfluss zu nehmen.