Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate und vertrete ich die Beteiligten von Bau-, Bauträger- und Architekten-/Ingenieurverträgen zu allen Fragestellungen des privaten Bau- und Architektenrechts. Zu meinen Mandanten zählen insbesondere mittelständische Unternehmen, Bauträger, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Erwerber von Bauträgerobjekten.
Mein Tätigkeits- und Qualifikationsprofil umfasst unter anderem
Besondere Expertise habe ich bei der Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerverträgen. Zudem habe ich langjährige Erfahrung in der Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Architekten und Ingenieure in Zusammenarbeit mit deren Haftpflichtversicherern. Ferner habe ich im Rahmen meiner Promotion, die mit dem Forschungspreis des Deutschen Baugerichtstags e.V. ausgezeichnet wurde, umfangreiche Expertise zu Fragen des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht erworben.
Fallgestaltungen des Bau- und Architektenrechts sind häufig von besonderer Komplexität und einer Vielzahl von Beteiligten geprägt. Der Weg zu bestmöglichen Ergebnissen führt daher vielfach nicht über eine starre und konfrontative Auseinandersetzung, sondern über die Verhandlung und Umsetzung einvernehmlicher Lösungen. Hierfür entwickle und verfolge ich in enger Zusammenarbeit mit meinen Mandanten individuelle Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls. Sofern eine streitige Auseinandersetzung erforderlich ist, führe ich diese mit der erforderlichen Stringenz und Konfliktbereitschaft.
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