Rechtsanwalt
Als Rechtsanwalt berate ich Unternehmen und Angestellte im Arbeitsrecht und im Steuerrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten – regelmäßig auch im internationalen Kontext.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht unterstützte ich meine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und vertrete sie außergerichtlich sowie vor Gericht.
Im Individualarbeitsrecht gehören dazu folgende Schwerpunkte:
Im sogenannten kollektiven Arbeitsrecht berate ich insbesondere im Betriebsverfassungsrecht zu diesen Themen:
Steuerrecht
Im Steuerrecht berate ich zu komplexen Rechts- und Gestaltungsfragen, insbesondere:
Ich berate Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten einer sinnvollen Steuergestaltung oder Steueroptimierung.
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