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Das Gebot der produktneutralen Ausschreibung und deren Ausnahmen

12. März 2026 | 09:00 - 11:30 | Vergaberecht

Das Gebot der produktneutralen Ausschreibung und deren Ausnahmen

Im Spannungsfeld einerseits des konkreten Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, seines Leistungsbestimmungsrechts, knappen personellen und zeitlichen Ressourcen bei der Bedarfsplanung und -ermittlung und andererseits der Pflicht zur Ausschreibung bei Vergabereife, ggf. zur Markterkundung und dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz bildet zugunsten von letzterem das Gebot der sog. produktneutralen Ausschreibung eine (weitere) scharfe Grenze. Es hat oft den Anschein, als würde das Vergaberecht dem Auftraggeber vorschreiben, was er zu beschaffen hat. Ob/ Inwieweit das zutrifft, steht im Fokus des 2,5-stündigen Seminars.

Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen und kommunale Unternehmen.

 

Der Referent:

Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.

 

Seminarinhalte und Anmeldung:

  • Grundlagen und rechtlicher Rahmen – Produktneutralität und Beschaffungsautonomie
  • Bedarfsplanung – Zulässige und unzulässige produktbezogene Vorgaben
  • Möglichkeiten und Grenzen von Leitfabrikaten/ Referenzprodukten, Herstellernamen und „gleichwertigen Angeboten“
  • Zulässigkeit von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Produktvorgaben
  • Aktuelle Rechtsprechung
Zur Anmeldung gelangen Sie über diesen externen Link

Referent

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