Vergaberecht

Ihre Herausforderung

Der Einkauf von Waren oder Dienstleistungen durch die öffentliche Hand erfolgt regelmäßig im Rahmen von nationalen oder gar internationalen Ausschreibungen. Als Auftraggeber oder Bieter in einem solchen Vergabeverfahren stehen Sie vor einer Vielzahl von Überlegungen und Vorgaben, die zu berücksichtigen und zu erfüllen sind.

 

Ob Versicherungsleistungen, IT-Aufträge (Software oder Hardware), Dienstleistungs- oder Lieferverträge (wie z.B. Planeraufträge), Aufträge für Bauleistungen oder Konzessionen: Sowohl für Auftraggeber der öffentlichen Hand, als auch für Unternehmen in Privatrechtsform, die öffentliches Vergaberecht einhalten müssen (sei es z.B. als funktionaler Auftraggeber, sei es aufgrund von Vorgaben in einem Förderbescheid), ist eine Ausschreibung stets mit viel Aufwand verbunden. Umgekehrt ermöglicht sie dem Auftraggeber bei einer spezifizierten Ausgestaltung auch, Aufträge an entsprechend spezialisierte Bieter und damit besonders wirtschaftlich zu erteilen.

 

Für den Bieter und potentiellen Auftragnehmer bietet ein Vergabeverfahren hingegen die Gewähr, eine faire Ausschreibung einfordern und durchsetzen zu können. Vor allem für sie ist eine rechtssichere Begleitung im Vergabeverfahren unerlässlich, damit sich ihre Chancen auf einen Zuschlag erhöhen, sei es durch die Vermeidung eines frühzeitigen Ausschlusses infolge formaler Fehler oder durch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Zuschlags an einen Mitbewerber im Wege des Nachprüfungsverfahrens.

Unsere Lösungen

Unser Team berät Sie zu allen Fragestellungen, die sich auf nationaler sowie europäischer Ebene im Zusammenhang mit dem Vergaberecht ergeben. Ob als öffentlicher Auftraggeber oder Bieter – wir sind ein erfahrener Partner, wenn es darum geht, Sie in Ihrem Vergabeverfahren so zu unterstützen, dass Sie ein bestmögliches Ergebnis erzielen. Mit unserer fundierten rechtlichen und wirtschaftlichen Expertise arbeiten wir mit Ihnen zusammen an einer optimalen Umsetzung der ausgewählten Vergabestrategie.

 

Als Berater an Ihrer Seite führen wir Sie rechtssicher durch den gesamten Vergabeprozess. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stellen für Sie sicher, dass Ihre konkreten Zielvorstellungen vergaberechtlich umgesetzt werden, die Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts einschließlich der Landesvergabegesetze eingehalten und Gestaltungsspielräume zu Ihren Gunsten ausgeschöpft werden und Ihr Verfahren insgesamt so schlank wie möglich bleibt.

 

Wir begleiten laufend Vergabeverfahren zu Dienst- oder Bauleistungen in den verschiedensten Bereichen und können auf einen jahrelangen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Vor allem auf unser tiefgreifendes Know-how und auch die prozessuale Erfahrung aus Nachprüfungsverfahren können Sie sich in der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Auftragsvergaben verlassen.

 

Je nach Komplexität des Verfahrens greifen wir auf das fachliche Wissen unserer Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsgebieten zurück und liefern Ihnen so stets die besten Lösungen für Ihre individuellen Beschaffungsbedürfnisse orientiert am konkreten Vertrag.

Unsere Leistungen

Beratung für Auftraggeber

Auf Seite der Auftraggebenden beraten wir sowohl aus rechtlicher als auch aus operativer Sicht umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren bis hin zum anschließenden Vertragsmanagement. Dies umfasst die Strukturierung des Beschaffungsprozesses, die Erstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen inkl. aller Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, die Beantwortung von Bieteranfragen, den Entwurf sowie die Verhandlung aller Verträge, das Führen der Vergabeakte und der sonstigen Dokumentation bis hin zum Zuschlag sowie die etwaige Begleitung in einem Nachprüfungsverfahren.

Auf Wunsch schulen wir Ihre Mitarbeiter im Vergaberecht – insbesondere hinsichtlich einer effizienten Verfahrensgestaltung und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung in folgenden Punkten/ Vorgehensweisen:

  • Strukturierung des Vergabeprozesses, Ausschreibungspflicht/Verfahrenswahl
  • Erstellen von Ablaufplänen
  • Unterstützung bei der Durchführung elektronischer Vergaben
  • laufende Beratung im Vergabeverfahren
  • Behandlung von Bieterfragen und -rügen
  • Moderation des gesamten Vergabeprozesses in den zuständigen Gremien
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung
  • Beratung beim Ausschluss von Bietern
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Vergabedokumentation
  • Gestaltung und Abwicklung von ÖPP- / PPP-Vergaben

 

Beratung für Auftragnehmer

Auf Seite der Bietenden beraten und unterstützen wir Sie vor und während der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren, u. a. bei der Sichtung der Vergabeunterlagen, der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten und bei der Erkennung von Vergaberechtsverstößen sowie beim Umgang mit Vergabesperren. Wir prüfen für Sie Aufklärungs-, Informations- Absageschreiben und unterstützen Sie bei der Formulierung von zielführenden Bewerber-/ Bieterfragen oder Rügen, ebenso wie bei der Einleitung und Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens.

Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter im Vergaberecht und machen sie fit für eine effektive Teilnahme an Vergabeverfahren, anhand von Fallbeispielen und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung. Besonders großen Wert legen wir bei unseren Schulungen auf folgende Schwerpunkte:

  • Begleitung im gesamten Vergabeprozess in rechtlicher und strategischer Hinsicht
  • Prüfung der Verdingungsunterlagen, auch auf Vergabefehler
  • Bieterfragen und Rügen
  • Beratung bei der vergaberechtlich optimalen Erstellung von Angeboten – speziell im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung auf jeglicher rechtlichen Ebene (EU-, Landes- und Bundesrecht)
  • Begleiten oder Führen von Vertragsverhandlungen
  • Abwehr von Auftragssperren

 

Prozessuale Vertretung von Auftraggebern und -nehmern

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei Streitfragen und übernehmen die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung bei der rechtlichen Überprüfung des Vergabeverfahrens. Hier vertreten wir Auftraggebende und Bietende in Nachprüfungs- und wie auch in Beschwerdeverfahren vor den Vergabekammern, vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte, den Zivil- und Verwaltungsgerichten, der EU-Kommission und den europäischen Gerichten (EuGH) sowie in Schadensersatzprozessen.

 

Sprechen Sie jetzt mit unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über Ihre geplanten Vergabeverfahren, die Sie bei deren erfolgreicher einer erfolgreichen und effizienten Umsetzung gern unterstützen.

Aktuelles

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