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Wasser ist nicht gleich Wasser! Bei einem professionell begleiteten Wassertasting erfahren Sie, wie unterschiedlich Wasser schmecken kann und welchen Einfluss Herkunft und Mineralisierung darauf haben.
Doch nicht nur beim Wasser kommt es auf die richtigen Quellen und Kanäle an: Wenn Informationen ins Fließen geraten, ist für Unternehmen entscheidend, die richtigen Kanäle zu kennen. Hinweisgeber sollen Missstände offenlegen können und dabei wirksam geschützt werden. Gleichzeitig haben Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran, sensible Informationen, Geschäftsgeheimnisse und interne Vorgänge zu schützen.
Doch wie weit reicht der Hinweisgeberschutz? Wann dürfen sich Beschäftigte an externe Stellen wenden? Wo endet zulässiges Whistleblowing und wo beginnt die Verletzung arbeitsvertraglicher Verschwiegenheits- und Loyalitätspflichten?
In unserem Forum Arbeitsrecht beleuchten wir dieses Spannungsfeld praxisnah aus Sicht der Arbeitgeber und laden Sie anschließend zu einem besonderen Geschmackserlebnis ein.
Was bringt Ihnen die Teilnahme konkret?
✓ Ein besonderes Geschmackserlebnis beim professionell begleiteten Wassertasting
✓ Überblick über die wesentlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzrechts
✓ Einordnung der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Hinweisgebern
✓ Umgang mit internen und externen Meldungen in der Praxis
✓ Abgrenzung zwischen zulässigem Whistleblowing und Geheimnisverrat
✓ Hinweise zur Gestaltung sicherer interner Melde- und Kommunikationswege
✓ Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit anderen Unternehmensvertretern
Programm
Wassertasting:
Entdecken Sie, wie unterschiedlich Wasser schmecken kann und welchen Einfluss Herkunft und Mineralisierung auf den Geschmack haben.
Zuvor hören wir noch den Vortrag:
„Leckagen vermeiden: Whistleblowing zwischen Hinweisgeberschutzschirm und Geheimhaltung“,
Dr. Christian Ostermaier, SNP Schlawien
Veranstaltungsdaten
Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 18:30 Uhr
in unseren Kanzleiräumen im 2. OG, Türkenstraße 16, 80333 München
Die Veranstaltung findet diese Mal ausschließlich in Präsenz statt.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis zum 15. Oktober per E-Mail an veranstaltung@snp.law an.
Gerne können Sie Begleitpersonen anmelden oder diese Einladung an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Aufgrund des besonderen Veranstaltungsformats steht dieses Mal nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen zur Verfügung.
Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos.
Wir freuen uns auf einen informativen, genussvollen Abend mit Ihnen – fachlich fundiert und garantiert nicht trocken.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England & Wales)
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4. November 2026 | 14:00 bis 16:40 Uhr | Online
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