Unternehmen mit grenzüberschreitenden Bezügen kommen nicht umhin, sich mit einer Fülle von anspruchsvollen steuerrechtlichen Sonderregelungen auseinander zu setzen. Bei der verwirrenden Vielzahl an Vorschriften des nationalen und europäischen Steuerrechts (EU-Richtlinien und EU-Verordnungen), bilateralen Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) und der jeweiligen Rechtsprechung, besteht schnell die Gefahr einer Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung. Auf der anderen Seite bieten sich hier aber auch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen eine geringere Steuerbelastung erreicht werden kann. Unsere Fachleute beraten Sie umfassend und zuverlässig.
Unsere Leistungen
- Internationale Beteiligungen
- Internationale Verrechnungspreise
- Safe Haven
- Zuzugs- und Wegzugbesteuerung nach oder von Deutschland.
- grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
- Außensteuerrecht
- Doppelbesteuerungsabkommen
Steuerberatung
Unser Beratungsspektrum in der Steuerberatung umfasst auch die nachfolgenden Schwerpunkte, die wir auf den Unterseiten ausführlicher darstellen:
Ansprechpartner
Ihr Team Internationales Steuerrecht
Partner
weitere Berater
Newsletter Steuerrecht
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter Bankrecht.
Aktuelles
Aktuelles im Bereich Steuern

Newsletter Steuerrecht Ausgabe April 2025

Newsletter Steuerrecht | Ausgabe März 2025

Newsletter Steuerrecht | Ausgabe Februar 2025

Newsletter Steuerrecht | Ausgabe Januar 2025

Newsletter Steuerrecht | Ausgabe Dezember 2024
