Unternehmen mit grenzüberschreitenden Bezügen kommen nicht umhin, sich mit einer Fülle von anspruchsvollen steuerrechtlichen Sonderregelungen auseinander zu setzen. Bei der verwirrenden Vielzahl an Vorschriften des nationalen und europäischen Steuerrechts (EU-Richtlinien und EU-Verordnungen), bilateralen Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) und der jeweiligen Rechtsprechung, besteht schnell die Gefahr einer Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung. Auf der anderen Seite bieten sich hier aber auch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen eine geringere Steuerbelastung erreicht werden kann. Unsere Fachleute beraten Sie umfassend und zuverlässig.
Unsere Leistungen
- Internationale Beteiligungen
- Internationale Verrechnungspreise
- Safe Haven
- Zuzugs- und Wegzugbesteuerung nach oder von Deutschland.
- grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
- Außensteuerrecht
- Doppelbesteuerungsabkommen
Steuerberatung
Unser Beratungsspektrum in der Steuerberatung umfasst auch die nachfolgenden Schwerpunkte, die wir auf den Unterseiten ausführlicher darstellen:
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