Internationales Steuerrecht

Unternehmen mit grenzüberschreitenden Bezügen kommen nicht umhin, sich mit einer Fülle von anspruchsvollen steuerrechtlichen Sonderregelungen auseinander zu setzen. Bei der verwirrenden Vielzahl an Vorschriften des nationalen und europäischen Steuerrechts (EU-Richtlinien und EU-Verordnungen), bilateralen Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) und der jeweiligen Rechtsprechung, besteht schnell die Gefahr einer Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung. Auf der anderen Seite bieten sich hier aber auch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen eine geringere Steuerbelastung erreicht werden kann. Unsere Fachleute beraten Sie umfassend und zuverlässig.

Unsere Leistungen

  • Internationale Beteiligungen
  • Internationale Verrechnungspreise
  • Safe Haven
  • Zuzugs- und Wegzugbesteuerung nach oder von Deutschland.
  • grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
  • Außensteuerrecht
  • Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerberatung

Unser Beratungsspektrum in der Steuerberatung umfasst auch die nachfolgenden Schwerpunkte, die wir auf den Unterseiten ausführlicher darstellen:

 

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