© WS-Design/stock.adobe.com
© WS-Design/stock.adobe.com

Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 1-2023

Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 1-2023

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein neues Jahr hat begonnen, und wenn uns der Krieg in Europa, die Corona-Pandemie und rapide steigende Insolvenzen eines gelehrt haben, dann, dass Zusammenhalt das Wichtigste ist, nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in der Arbeitswelt.

Der Zusammenhalt in der Arbeitswelt versteht sich aber nicht von selbst. Im finalen Teil unserer Mini-Serie hat Dr. Christian Ostermaier für Sie daher die verschiedenen Modelle der Mitarbeiterbindung noch einmal zusammengefasst und gibt Ratschläge, um das für Ihr Unternehmen perfekt passende Modell zu finden. Was es mit der vielfach erfragten Workation auf sich hat und was für Unternehmen zu beachten ist, um die rechtssichere Arbeit ihrer Mitarbeiter zu regeln, erklärt er Ihnen ebenfalls.

Auch 2023 stolpern viele noch immer über Gendersternchen und holprige Formulierungen. Wie diskriminierungsfreie Kommunikation dennoch möglich ist und welche Herausforderungen, auch rechtlicher Art, auf Unternehmen und Beschäftigte warten, bespreche ich in einem kurzen Beitrag.

Bei groben Verfehlungen im eigenen Unternehmen ist Eile geboten, für außerordentliche Kündigungen wegen Compliance-Verstößen haben Arbeitgeber nur zwei Wochen Zeit. Wann diese Frist aber zu laufen beginnt und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier von Dr. Christian Ostermaier.

Zudem hat er das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das vergangenen Juni die Befristung eines leitenden Angestellten einer Uniklinik für unwirksam erklärte, zum Anlass genommen, das Thema der wirksamen Befristung von Arbeitsverträgen zu beleuchten und zu erläutern, wie man es von vorneherein besser macht.

Einen guten Start in das neue Jahr wünscht Ihnen

Dr. Petra Ostermaier

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint