© WS-Design/stock.adobe.com
© WS-Design/stock.adobe.com

Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 3-2026

Newsletter Arbeitsrecht | Ausgabe 3-2026

Liebe Leserinnen und Leser,

Arbeitsrecht bleibt dynamisch – und die aktuelle Rechtsprechung zeigt einmal mehr, wie schnell etablierte Praxis auf den Prüfstand geraten kann. Zwischen Diskriminierungsschutz, Formalien im Kündigungsrecht, Urlaubsberechnung und Entgeltfortzahlung müssen Arbeitgeber ihre Prozesse regelmäßig hinterfragen und anpassen.

In dieser Ausgabe werfen wir zunächst einen Blick auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die deutlich macht, dass pauschale Neutralitätsvorgaben ihre Grenzen haben: Eine Bewerberin durfte wegen ihres Kopftuchs nicht von einer Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin ausgeschlossen werden. Die Entscheidung stärkt den Diskriminierungsschutz und erinnert daran, dass unternehmerische Vorgaben stets einer rechtlichen Rechtfertigung standhalten müssen.

Daneben geht es um ganz praktische Fragen des Arbeitsalltags – und deren rechtliche Fallstricke: Arbeitgeber sollten sich künftig nicht mehr darauf verlassen, dass ein Einwurfeinschreiben den Zugang einer Kündigung ausreichend beweist. Zudem konkretisiert das Bundesarbeitsgericht, wann Beschäftigte überhaupt Urlaub „nehmen“ können: Wer nach Dienstplan gar nicht arbeiten müsste, kann hierfür grundsätzlich keinen Urlaubstag einsetzen.

Auch interne Abläufe geraten in den Fokus der Gerichte. Eine unvollständige innerbetriebliche Stellenausschreibung kann weitreichende Folgen haben – wie ein Fall um eine Chefarztposition in Teilzeit zeigt. Ebenso relevant für die Praxis ist die Frage, wann bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankheitszeiten tatsächlich noch Entgeltfortzahlung geschuldet ist und wann Arbeitgeber ihre Zahlungen einstellen dürfen.

Schließlich befassen wir uns mit Entscheidungen, die wirtschaftliche Interessen und Arbeitnehmerrechte miteinander in Einklang bringen müssen: von der Kürzung einer Anwesenheitsprämie – selbst bei Streiktagen – bis hin zu einer aktuellen Entscheidung zur Mitarbeiterbeteiligung. Letztere stärkt zwar die Position von Arbeitnehmern, wirft aber zugleich die Frage auf, welche neuen Unsicherheiten sich daraus für Unternehmen ergeben können.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und wertvolle Impulse für Ihre arbeitsrechtliche Praxis.

Herzliche Grüße

Dr. Christian Ostermaier