Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin berate und vertrete ich arbeitsrechtliche Mandate sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu liegt mein Augenmerk insbesondere auf dem Individualarbeitsrecht und damit auf Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsfragen, Abmahnungstatbeständen, Zeugnisrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen. Neben der außergerichtlichen Beratung und Betreuung, vertrete ich meine Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren.
Meine Tätigkeit umfasst außerdem die Beratung im allgemeinen Zivilrecht.