Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich in der Beratung und Prozessvertretung von nationalen und internationalen Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, institutionellen Investoren sowie öffentlichen Trägern (Kommunen, Städte, kommunale Unternehmen) in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Betrieb von Immobilien tätig. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind Immobilientransaktionen (Legal Due Diligence und Abschluss von Kaufverträgen) sowie die Fertigung und der Abschluss gewerblicher Mietverträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der vollständigen mietrechtlichen Betreuung mehrerer bundesweit agierender Immobilienportfolios einschließlich des Forderungsmanagements.
Aus meiner Berufspraxis heraus habe ich seinerzeit die sog. „Berliner Räumung“ entwickelt und vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt. Diese Art der Räumungsvollstreckung ist anschließend durch den Bundesgesetzgeber in § 885a ZPO gesetzlich normiert worden.