Von der gesetzlichen Möglichkeit der Befristung nach § 14 TzBfG machen zahlreiche Dienstherren und Arbeitgeber Gebrauch. Vor allem im öffentlichen Dienst sind Zeitverträge keine Seltenheit. Dennoch stellen sich Fragen wie, was darf der Dienstherr? Wie wirkt es sich aus, wenn der Beschäftigte schon zuvor einmal beim selben Arbeitgeber tätig war? Und welche Rechte hat der Personalrat im Fall befristeter Verträge?
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